Gesetz zur Stärkung der Meinungsfreiheit und Abschaffung des Tatbestands der Politikerbeleidigung in § 188 des Strafgesetzbuchs
Zur Gleichbehandlung von Politikern und Bürgern Abschaffung des Sondertatbestands der Politiker-Beleidigung; Aufhebung § 188 Strafgesetzbuch Bezug: Wiedervorlage siehe BT-Drs 21/652 GESTA 21. WP C009
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzte Aktivität: 30.06.2025
Initiiert von: Fraktion der AfD
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Beschreibung
Zur Gleichbehandlung von Politikern und Bürgern Abschaffung des Sondertatbestands der Politiker-Beleidigung; Aufhebung § 188 Strafgesetzbuch Bezug: Wiedervorlage siehe BT-Drs 21/652 GESTA 21. WP C009
Metadaten
319945
Gesetzgebung
20
31.01.2025
30.06.2025
Nein

Bundesminister der Justiz
„Gesetz zur Stärkung der Meinungsfreiheit und Abschaffung des Tatbestands der Pol…" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Gesetz zur Stärkung der Meinungsfreiheit und Absch…"?
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Gesetz zur Stärkung der Meinungsfreiheit und Abschaffung des…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.

Parteivorsitzende BSW
Während Berlin verhandelt, leiden die Menschen. Das hier löst kein einziges reales Problem.
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 319945 stellen müssen.
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