Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
Angesichts steigender Opferzahlen Einführung eines verlässlichen und breitgefächerten Hilfesystems zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt: Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit, Verpflichtung der Länder zur bundesweiten Bereitstellung eines Unterstützungs- und Hilfsnetzwerks für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder sowie für Personen aus dem sozi…
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzte Aktivität: 21.05.2025
Initiiert von: Bundesregierung
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Beschreibung
Angesichts steigender Opferzahlen Einführung eines verlässlichen und breitgefächerten Hilfesystems zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt: Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit, Verpflichtung der Länder zur bundesweiten Bereitstellung eines Unterstützungs- und Hilfsnetzwerks für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder sowie für Personen aus dem sozialen Umfeld Gewaltbetroffener, Kostenfreiheit für Betroffene, Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit, einheitliche Grundsätze und Mindeststandards für die Träger von Schutz- und Hilfeeinrichtungen, strukturierte Vernetzung innerhalb des spezifischen Hilfesystems sowie mit anderen Hilfsdiensten, Einführung einer Bundesstatistik, Regelfinanzierung durch den Bund, Vorlage eines Berichts durch die Länder zur Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung einschließlich Finanzierungskonzept und Umsetzungsstand alle 5 Jahre erstmalig zum 30. Juni 2029, Gesetzesevaluation 8 Jahre nach Inkrafttreten; Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ( Gewalthilfegesetz – GewHG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 36a Zweites Buch Sozialgesetzbuch, § 10 Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 1 Finanzausgleichsgesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Schutz vor Gewalt für Frauen, ihre Kinder, männliche Opfer und weitere vulnerable Gruppen sowie Finanzierung von Frauenhäusern und Ausbau eines bedarfsgerechten Hilfesystems Schutzpflichten aus dem Grundgesetz ; Istanbul-Konvention Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen B90/GR und SPD auf BT-Drs 20/14025 GESTA I022
Metadaten
318104
Gesetzgebung
20
08.01.2025
21.05.2025
Ja
🏛 Bundesrat-Abstimmung
Zustimmungsbedürftig
Bundeskanzler
„Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslic…" — dieses Gesetz setzt wichtige politische Prioritäten in einem zentralen Reformbereich. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Grundlage bedarf näherer Prüfung. Beim Vorhaben „Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspez…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es verfehlt die nötige Tiefe — ein weiteres Stückwerk aus Berlin. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
Politikredakteurin
Was ändert sich für Bürger und Betriebe konkret? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 318104 stellen müssen.
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