Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94)
Verfassungsrechtliche Absicherung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz vor dem Einfluss durch extremistische Parteien: Übertragung bewährter Regelungen aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz in das Grundgesetz zur Neuordnung von Art. 93 und 94 GG, Verankerung des Status als Verfassungsorgan und die Organisation des BVerfG, Festschreibung von 2 Senaten mit jeweils 8 Richtern, hälftige Richterw…
Verkündet
Letzte Aktivität: 31.01.2025
Initiiert von: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
✅ In Kraft seit 28.12.2024
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Verfassungsrechtliche Absicherung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz vor dem Einfluss durch extremistische Parteien: Übertragung bewährter Regelungen aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz in das Grundgesetz zur Neuordnung von Art. 93 und 94 GG, Verankerung des Status als Verfassungsorgan und die Organisation des BVerfG, Festschreibung von 2 Senaten mit jeweils 8 Richtern, hälftige Richterwahl durch Bundestag und Bundesrat je Senat, Festlegung der Amtszeit auf 12 sowie der Altersgrenze auf 68 Jahre, Wiederwahlverbot, Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers, Öffnungsklausel zugunsten eines Ersatzwahlmechanismus zur Ermöglichung der Auflösung von Wahlblockaden unter Beibehaltung des Wahlerfordernisses einer Zweidrittelmehrheit, Geschäftsordnungsautonomie, Zuständigkeitsregelungen, Verankerung der Bindungswirkung der Entscheidungen, Gesetzesvorbehalt; Neufassung Art. 93 und Art. 94 Grundgesetz bei Umsetzung Art. 94 alt als Art. 93 neu Bezug: Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes, s. GESTA C121 Siehe auch GESTA C095
Metadaten
315911
Gesetzgebung
20
20.12.2024
31.01.2025
Ja
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94)
In Kraft: 28.12.2024
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Zustimmungsbedürftig
Bundeskanzler
„Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94)" — dieses Gesetz setzt wichtige politische Prioritäten in einem zentralen Reformbereich. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Grundlage bedarf näherer Prüfung. Beim Vorhaben „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94)" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Politikredakteurin
Was ändert sich für Bürger und Betriebe konkret? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 315911 stellen müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es verfehlt die nötige Tiefe — ein weiteres Stückwerk aus Berlin. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.

Parteivorsitzende BSW
Während Berlin verhandelt, leiden die Menschen. Das hier löst kein einziges reales Problem.

Vorsitzende DGB
Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes geht zu Lasten der Beschäftigten. Der DGB fordert Nachbesserungen.
Die Kritik an der juristischen Qualität ist überzogen. Der Entwurf ist handwerklich solide.

Bundesminister der Justiz
Welche rechtsstaatlichen Garantien enthält das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes? Grundrechtseingriffe müssen verhältnismäßig sein.
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