Entschließungsantrag zum Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
Abgelehnt
Letzte Aktivität: 27.02.2026
Initiiert von: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Abgelehnt
Metadaten
331661
Entschließungsantrag BT
21
26.02.2026
27.02.2026
Nein
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Bundesminister der Justiz
„Entschließungsantrag zum Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsg…" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.

Bundesminister der Justiz
Das Vorhaben 'Entschließungsantrag zum Gesetz zur Umsetzung des Urtei...' modernisiert unser Rechtssystem und stärkt den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Der Rechtsstaat muss mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt halten.
Die juristische Fachwelt beobachtet dieses Gesetzgebungsvorhaben mit gemischten Gefühlen. Ambitioniert ja, aber in der Detailausarbeitung bleiben Fragen offen.
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Einordnung dieses Vorhabens erfordert sorgfältige Prüfung. Grundrechtseingriffe müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht über das Ziel hinausschießen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Wer jetzt ablehnt, sollte erklären, was er stattdessen täte. Stillstand ist keine Politik.
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 331661 stellen müssen.
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Entschließungsantrag zum Gesetz zur Umsetzung des Urteils de…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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