Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115)
Erweiterung des fiskalischen Spielraums für Gesamtverteidigung und die Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben durch eine limitierte Bereichsausnahme im Rahmen der Schuldenregel, Abzug der 1,5 Prozent des nominalen BIP übersteigenden Kreditaufnahme für Verteidigungsausgaben von dem bei der Schuldenbremse zu berücksichtigenden Betrag; Änderung Art. 109 und 115 Grundgesetz
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzte Aktivität: 21.05.2025
Initiiert von: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Beschreibung
Erweiterung des fiskalischen Spielraums für Gesamtverteidigung und die Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben durch eine limitierte Bereichsausnahme im Rahmen der Schuldenregel, Abzug der 1,5 Prozent des nominalen BIP übersteigenden Kreditaufnahme für Verteidigungsausgaben von dem bei der Schuldenbremse zu berücksichtigenden Betrag; Änderung Art. 109 und 115 Grundgesetz
Metadaten
320786
Gesetzgebung
20
16.03.2025
21.05.2025
Ja

Bundeskanzler
„Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115)" — dieses Gesetz setzt wichtige politische Prioritäten in einem zentralen Reformbereich. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Politikredakteurin
Was ändert sich für Bürger und Betriebe konkret? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 320786 stellen müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es verfehlt die nötige Tiefe — ein weiteres Stückwerk aus Berlin. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Grundlage bedarf näherer Prüfung. Beim Vorhaben „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115)" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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