Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
Erweiterung des fiskalischen Spielraums zur weiteren Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr durch eine limitierte Bereichsausnahme im Rahmen der Schuldenregel, Abzug der ein Prozent des nominalen BIP übersteigenden Kreditaufnahme für Verteidigungsausgaben von dem bei der Schuldenbremse zu berücksichtigenden Betrag; zusätzlicher struktureller Verschuldungsspielraum von 0,35…
Verkündet
Letzte Aktivität: 19.08.2025
Initiiert von: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD
✅ In Kraft seit 25.03.2025
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Erweiterung des fiskalischen Spielraums zur weiteren Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr durch eine limitierte Bereichsausnahme im Rahmen der Schuldenregel, Abzug der ein Prozent des nominalen BIP übersteigenden Kreditaufnahme für Verteidigungsausgaben von dem bei der Schuldenbremse zu berücksichtigenden Betrag; zusätzlicher struktureller Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent des nominalen BIP für die Ländergesamtheit unabhängig von der konjunkturellen Lage; Ermächtigung des Bundes zur Errichtung eines auf zehn Jahre befristeten, nicht der Schuldenbremse unterliegenden Sondervermögens mit eigener Kreditermächtigung bis zu 500 Mrd Euro für Investitionen in die gesamtstaatliche Infrastruktur als Basis für nachhaltiges Wirtschaftswachstum; Änderung Art. 109 und 115 sowie Einfügung Art. 143h Grundgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erweiterung der nicht der Schuldenbremse unterliegenden Verteidigungsausgaben um Ausgaben für Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, Schutz der informationstechnischen Systeme und Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten; Festlegung der Zusätzlichkeit der aus dem Sondervermögen finanzierten Infrastrukturinvestitionen, Ausweitung der Laufzeit auf zwölf Jahre sowie der Zweckbestimmung auf die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045, Zuführungen in den Klima- und Transformationsfonds in Höhe von 100 Mrd Euro Bezug: Haushaltsgesetz 2025 s. GESTA 21. WP GESTA D005 ; Gesetz zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze s. GESTA 21. WP GESTA D008 ; Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz s. GESTA 21. WP GESTA D007 ; Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität s. GESTA 21. WP GESTA D010 ; Haushaltsbegleitgesetz 2025 s. GESTA 21. WP GESTA D009 ; Erstes Gesetz zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes s. GESTA 21. WP D013
Metadaten
320784
Gesetzgebung
20
21.03.2025
19.08.2025
Ja
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
In Kraft: 25.03.2025
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ZustimmungsbedürftigWHO BENEFITS?
𝕏 ShareRechtswissenschaftler, Universität Heidelberg
Das Vorgehen von SPD und Union ist verfassungsrechtlich unproblematisch. Der alte Bundestag sei uneingeschränkt handlungsfähig, bis der neugewählte zusammengetreten sei.
Verband der Schienengüterverkehrsunternehmen
Die unterzeichnenden Verbände der Schienenbranche begrüßen die Einrichtung des Sondervermögens. Es muss die deutsche Schieneninfrastruktur schnell, mehrjährig planbar, nachhaltig und mit hohem volkswirtschaftlichem Nutzen stärken.

Bundeskanzler
„Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)" — dieses Gesetz setzt wichtige politische Prioritäten in einem zentralen Reformbereich. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Grundlage bedarf näherer Prüfung. Beim Vorhaben „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und …" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es verfehlt die nötige Tiefe — ein weiteres Stückwerk aus Berlin. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109…"?
Politikredakteurin
Was ändert sich für Bürger und Betriebe konkret? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 320784 stellen müssen.
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