Gesetz über die Polizei beim Deutschen Bundestag (BundestagspolizeiG - BTPolG)
Schaffung einer einfachrechtlichen Grundlage für allgemeine Befugnisse der Polizei beim Deutschen Bundestag, Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit auch außerhalb der Parlamentsgebäude, Regelung der Befugnisse zur Datenverarbeitung, Klarstellung zur Wahrnehmung repressiver Aufgaben im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts; Einschränkung von Grundrechten betr. Recht auf körperliche Unv…
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzte Aktivität: 21.05.2025
Initiiert von: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der SPD
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Beschreibung
Schaffung einer einfachrechtlichen Grundlage für allgemeine Befugnisse der Polizei beim Deutschen Bundestag, Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit auch außerhalb der Parlamentsgebäude, Regelung der Befugnisse zur Datenverarbeitung, Klarstellung zur Wahrnehmung repressiver Aufgaben im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts; Einschränkung von Grundrechten betr. Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Telekommunikationsfreiheit und Unverletzlichkeit der Wohnung
Metadaten
318743
Gesetzgebung
20
19.12.2024
21.05.2025
Nein

Bundeskanzler
„Gesetz über die Polizei beim Deutschen Bundestag (BundestagspolizeiG - BTPolG)" — dieses Gesetz setzt wichtige politische Prioritäten in einem zentralen Reformbereich. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Politikredakteurin
Was ändert sich für Bürger und Betriebe konkret? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 318743 stellen müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es verfehlt die nötige Tiefe — ein weiteres Stückwerk aus Berlin. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Gesetz über die Polizei beim Deutschen Bundestag (…"?
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Grundlage bedarf näherer Prüfung. Beim Vorhaben „Gesetz über die Polizei beim Deutschen Bundestag (Bundestags…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
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