Gesetz zur Strafbarkeit der Bewerbung und Durchführung von Geschlechtsanpassungen bei Minderjährigen
Einführung von Straftatbeständen für die Vornahme oder Förderung einer Geschlechtsanpassung sowie Gabe von Pubertätsblockern als Vorstufe einer Transition bei Minderjährigen, Strafzumessung, Anpassung der Vorschriften über die Bestellung eines Rechtsbeistandes; Änderung § 78b und Einfügung §§ 225a und 225b Strafgesetzbuch sowie Änderung § 397a Strafprozessordnung
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzte Aktivität: 21.05.2025
Initiiert von: Fraktion der AfD
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Beschreibung
Einführung von Straftatbeständen für die Vornahme oder Förderung einer Geschlechtsanpassung sowie Gabe von Pubertätsblockern als Vorstufe einer Transition bei Minderjährigen, Strafzumessung, Anpassung der Vorschriften über die Bestellung eines Rechtsbeistandes; Änderung § 78b und Einfügung §§ 225a und 225b Strafgesetzbuch sowie Änderung § 397a Strafprozessordnung
Metadaten
318686
Gesetzgebung
20
19.12.2024
21.05.2025
Nein

Bundesminister der Justiz
„Gesetz zur Strafbarkeit der Bewerbung und Durchführung von Geschlechtsanpassunge…" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 318686 stellen müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Gesetz zur Strafbarkeit der Bewerbung und Durchfüh…"?
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Gesetz zur Strafbarkeit der Bewerbung und Durchführung von G…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Mit dem Gesetz zur Strafbarkeit der Bewerbung und Durchführung von Geschlechts schaffen wir die Grundlage für eine zukunftsfähige Politik. Modernisierung und Nachhaltigkeit gehören zusammen.
Die Kritik an der juristischen Qualität ist überzogen. Der Entwurf ist handwerklich solide.
Emeritus für Öffentliches Recht
Beim Gesetz zur Strafbarkeit der Bewerbung und Durchführung von Geschlechts sehe ich verfassungsrechtliche Bedenken.
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