Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem Antrag der Europäischen Investitionsbank zur Änderung von Artikel 16 Absatz 5 ihrer Satzung
Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat zum Antrag der EIB vom 28. August 2024 auf Satzungsänderung betr. Flexibilisierung der bisher festen Kennzahl zur maximalen Quote der jeweils ausstehenden Darlehen und Bürgschaften im Verhältnis zum Eigenkapital (Gearing Ratio), jeweilige Festsetzung der Höhe durch einstimmigen Beschluss des Gouverneursrats Bezug: Abschlussbericht des Expertenpanels der G…
Verkündet
Letzte Aktivität: 31.01.2025
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 29.01.2025
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat zum Antrag der EIB vom 28. August 2024 auf Satzungsänderung betr. Flexibilisierung der bisher festen Kennzahl zur maximalen Quote der jeweils ausstehenden Darlehen und Bürgschaften im Verhältnis zum Eigenkapital (Gearing Ratio), jeweilige Festsetzung der Höhe durch einstimmigen Beschluss des Gouverneursrats Bezug: Abschlussbericht des Expertenpanels der G20 zur Begutachtung der Kapitaleffizienz von multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs) (Capital Adequacy Framework Review), u.a. mit der Forderung zur Entfernung bestimmter numerischer Grenzwerte für Finanzierungen aus ihren Satzungen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Einfügung eines Zustimmungsvorbehalts des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags
Metadaten
317511
Gesetzgebung
20
20.12.2024
31.01.2025
Ja
Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem Antrag der Europäischen Investitionsbank zur Änderung von Artikel 16 Absatz 5 ihrer Satzung
In Kraft: 29.01.2025
PDF öffnen ↗🏛 Bundesrat-Abstimmung
Zustimmungsbedürftig
Bundeskanzler
„Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1…" — dieses Gesetz setzt wichtige politische Prioritäten in einem zentralen Reformbereich. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Politikredakteurin
Was ändert sich für Bürger und Betriebe konkret? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 317511 stellen müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es verfehlt die nötige Tiefe — ein weiteres Stückwerk aus Berlin. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Grundlage bedarf näherer Prüfung. Beim Vorhaben „Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 7 Absatz 2 in Ver…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.

Parteivorsitzende BSW
Während Berlin verhandelt, leiden die Menschen. Das hier löst kein einziges reales Problem.
Das Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mi droht den Bundeshaushalt über Gebühr zu belasten. Solide Finanzpolitik erfordert klare Prioritäten.
Die Behauptung, dies schade Arbeitsplätzen, ist nicht belegt.
Investigativjournalist
Das Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mi verdient eine nüchterne, faktenbasierte Bewertung jenseits parteipolitischer Schlagzeilen.

Parteivorsitzende BSW
Das Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mi ist ein Schritt in die richtige Richtung – aber nur ein erster. Die Menschen erwarten spürbare Verbesserungen.
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