... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung
Schließung bestehender Strafbarkeitslücken zum Schutz des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung: Einführung des neuen Straftatbestands der verbalen und nonverbalen sexuellen Belästigung, Eingrenzung auf tatsächlich strafwürdige Fälle durch das Merkmal "erheblich", Regelung zur Nebenklage; Änderung § 184i Strafgesetzbuch sowie §§ 395 und 397a Strafprozessordnung
Einbringung abgelehnt
Letzte Aktivität: 14.02.2025
Initiiert von: Niedersachsen
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Einbringung abgelehnt
Beschreibung
Schließung bestehender Strafbarkeitslücken zum Schutz des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung: Einführung des neuen Straftatbestands der verbalen und nonverbalen sexuellen Belästigung, Eingrenzung auf tatsächlich strafwürdige Fälle durch das Merkmal "erheblich", Regelung zur Nebenklage; Änderung § 184i Strafgesetzbuch sowie §§ 395 und 397a Strafprozessordnung
Metadaten
316952
Gesetzgebung
20
14.02.2025
14.02.2025
Ja
🏛 Bundesrat-Abstimmung
Zustimmungsbedürftig
Bundesminister der Justiz
„... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Verbesserung des Schutzes vor sex…" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Wer jetzt ablehnt, sollte erklären, was er stattdessen täte. Stillstand ist keine Politik.
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 316952 stellen müssen.
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Verbesserung …" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
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