Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)
Umsetzung von zwei EU-Richtlinien zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie zwecks Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050: Senkung der Gesamtemissionsmengen im Bereich ortsfester Anlagen und Luftverkehr bis zum Jahr 2030, Einbeziehung des Seeverkehrs in den Emissionshandel und Einführung eines neuen europäischen Brennstoffemissionshandels für bislang nicht erfasste Brennstoffeinsätze…
Verkündet
Letzte Aktivität: 21.03.2025
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 06.03.2025
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Status: Verkündet
Beschreibung
Umsetzung von zwei EU-Richtlinien zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie zwecks Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050: Senkung der Gesamtemissionsmengen im Bereich ortsfester Anlagen und Luftverkehr bis zum Jahr 2030, Einbeziehung des Seeverkehrs in den Emissionshandel und Einführung eines neuen europäischen Brennstoffemissionshandels für bislang nicht erfasste Brennstoffeinsätze in den Bereichen Wärme und Verkehr, Überführung des bisherigen nationalen Brennstoffemissionshandels in das europäische System bei Wahrung der Kontinuität der CO2-Bepreisung; Durchführungsbestimmungen zum CO2-Grenzausgleichssystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism), u.a. betr. zuständige Behörde und Beleihung geeigneter Stellen mit der Durchführung des Antragsverfahrens für den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders sowie Regelungen zur elektronischen Kommunikation; Konstitutive Neufassung Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen ( Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz -TEHG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Brennstoffemissionshandelsgesetz, § 1 Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen und § 30 Kohlendioxid-Speicherungsgesetz, Aufhebung Zuteilungsgesetz 2007 und Zuteilungsgesetz 2012, Außerkrafttreten Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2023/958 vom 10. Mai 2023 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf den Beitrag des Luftverkehrs zum gesamtwirtschaftlichen Emissionsreduktionsziel der Union und die angemessene Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus (ABl. L 130, 16.05.2023, S. 115) ; Richtlinie (EU) 2023/959 vom 10. Mai 2023 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und des Beschlusses (EU) 2015/1814 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszerti
Metadaten
316398
Gesetzgebung
20
14.02.2025
21.03.2025
Ja
Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)
In Kraft: 06.03.2025
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Zustimmungsbedürftig„Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung d…" — dieses Gesetz ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Stellv. Chefredakteur
Reicht dieses Gesetz aus, um die deutschen Klimaziele zu retten? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 316398 stellen müssen.
Wirtschaftsweise
Das Gesetz bewegt sich in die richtige Richtung, aber die Ambitionslücke zum Paris-Ziel bleibt erheblich. Beim Vorhaben „Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es gefährdet Arbeitsplätze und belastet die Industrie mit unverhältnismäßigen Kosten. Wir fordern einen Neustart.
Wer jetzt ablehnt, sollte erklären, was er stattdessen täte. Stillstand ist keine Politik.
Mit dem Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die schaffen wir die Grundlage für eine zukunftsfähige Politik. Modernisierung und Nachhaltigkeit gehören zusammen.
Wie transparent ist der Prozess beim Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die ? Die Öffentlichkeit verdient vollständige Information.
Präsident BDI
Die Wirtschaft ist bereit, ihren Beitrag zu leisten, aber das Verhältnis von Aufwand und Nutzen stimmt nicht.

Parteivorsitzende BSW
Das Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die dient den Interessen weniger und ignoriert die Sorgen der breiten Bevölkerung.
Präsident NABU
Das Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die enthält naturschutzfachlich positive und kritische Elemente.
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