Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften
Schutz militärischer Sicherheitsinteressen durch Einführung einer Genehmigungspflicht zur Ausübung bestimmter Erwerbstätigkeiten nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr, Neuregelungen zur Bildung von Vertrauenspersonenausschüssen bei den Streitkräften, einheitliche Rechtswegzuweisung zu den Wehrdienstgerichten für Rechtsbehelfe von Soldaten gegen abgeschlossene dienstliche Beurteilungen und Person…
Verkündet
Letzte Aktivität: 21.03.2025
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 26.02.2025
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Schutz militärischer Sicherheitsinteressen durch Einführung einer Genehmigungspflicht zur Ausübung bestimmter Erwerbstätigkeiten nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr, Neuregelungen zur Bildung von Vertrauenspersonenausschüssen bei den Streitkräften, einheitliche Rechtswegzuweisung zu den Wehrdienstgerichten für Rechtsbehelfe von Soldaten gegen abgeschlossene dienstliche Beurteilungen und Personalentwicklungsbewertungen; Änderung §§ 1 und 47 Wehrstrafgesetz sowie Änderung versch. §§ Soldatengesetz, Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz und Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Übermittlung von Mitteilungen in Strafsachen an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr; Änderung § 89 Soldatengesetz
Metadaten
316380
Gesetzgebung
20
14.02.2025
21.03.2025
Nein
Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften
In Kraft: 26.02.2025
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Bundesminister der Justiz
„Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowi…" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Täti…"?
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 316380 stellen müssen.
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten fü…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Investigativjournalist
Beim Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde M ist journalistische Wachsamkeit geboten. Die Kluft zwischen Ankündigung und Umsetzung ist oft groß.
Die Darstellung als großer Wurf ist irreführend. In der Praxis ändert sich wenig.

Bundesminister der Justiz
Das Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde M wirft verfassungsrechtliche Fragen auf, die nicht ausreichend adressiert wurden.
Professorin für Europarecht
Das Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde M ist ein pragmatischer Ansatz. Die dogmatische Verortung könnte klarer sein.
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