Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr [Artikelgesetz Zeitenwende]
Erhöhung der Verfügbarkeit von militärischem Personal durch zahlreiche Änderungen in den Bereichen Arbeitszeit, Trennungsgeld, Besoldung, Vergütung, Versorgung und Laufbahnrecht: Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts, umfangreiche besoldungs- und versorgungsrechtliche Änderungen (z.B. zusätzliche Vergütung bei Alarmierungsverpflichtungen, finanzieller Ausgleich für Mehrarbeit, Prämien), Steigerun…
Verkündet
Letzte Aktivität: 21.03.2025
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 01.01.2025
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Erhöhung der Verfügbarkeit von militärischem Personal durch zahlreiche Änderungen in den Bereichen Arbeitszeit, Trennungsgeld, Besoldung, Vergütung, Versorgung und Laufbahnrecht: Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts, umfangreiche besoldungs- und versorgungsrechtliche Änderungen (z.B. zusätzliche Vergütung bei Alarmierungsverpflichtungen, finanzieller Ausgleich für Mehrarbeit, Prämien), Steigerung der Attraktivität des mobilen Dienstes durch Anpassungen bei Umzugskosten und Trennungsgeld, Erstattung von Betreuungskosten bei sonstigen dienstlich bedingten Abwesenheiten, Stellenzulagen für besonders wichtiges Personal, Erweiterung des Anwendungsbereichs des Arbeitssicherstellungsgesetzes zur Sicherung der Versorgung der Bundeswehr oder verbündeter Streitkräfte im Verteidigungsfall, elektronische Zustellung von Bescheiden an Dienstleistungspflichtige, Verlängerung der Höchstverpflichtungsdauer für Soldaten auf Zeit, Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Feldjägerdienst; Einschränkung von Grundrechten betr. Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Freizügigkeit, freier Wahl des Arbeitsplatzes und Schutz vor Arbeitszwang; Änderung von 9 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Berufssoldaten, Anhebung von Ausgleichszahlungen, Erhöhung des Unfallruhegehalts unabhängig der Statusgruppe, Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes auf die Arbeitszeit von Soldaten und Berichterstattung an den Deutschen Bundestag zwei Jahre nach Inkrafttreten, redaktionelle Folgeänderungen; erneute Änderung versch. §§ Bundesbesoldungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz und Arbeitssicherstellungsgesetz sowie zusätzliche Änderung versch. §§ Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung, Einsatz-Weiterverwendungsgesetz und Unterhaltssicherungsgesetz
Metadaten
315286
Gesetzgebung
20
14.02.2025
21.03.2025
Ja
Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr [Artikelgesetz Zeitenwende]
In Kraft: 01.01.2025
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Zustimmungsbedürftig„Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderun…" — dieses Gesetz stärkt die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands in einem veränderten geopolitischen Umfeld. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
„Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderun…" — dieses Gesetz stärkt die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands in einem veränderten geopolitischen Umfeld. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
„Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderun…" — dieses Gesetz stärkt die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands in einem veränderten geopolitischen Umfeld. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Investigativjournalist
Wo ist die rote Linie zwischen Verteidigung und Eskalation? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 315286 stellen müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es birgt Risiken einer weiteren Eskalation statt Diplomatie Priorität zu geben. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
Professor für Völkerrecht
Völkerrechtlich ist dieser Schritt vertretbar, aber die parlamentarische Kontrolle muss gewahrt bleiben. Beim Vorhaben „Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitsc…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Professor für Völkerrecht
Völkerrechtlich ist dieser Schritt vertretbar, aber die parlamentarische Kontrolle muss gewahrt bleiben. Beim Vorhaben „Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitsc…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Investigativjournalist
Wo ist die rote Linie zwischen Verteidigung und Eskalation? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 315286 stellen müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es birgt Risiken einer weiteren Eskalation statt Diplomatie Priorität zu geben. Wir fordern einen Neustart.
Wer jetzt ablehnt, sollte erklären, was er stattdessen täte. Stillstand ist keine Politik.
Investigativjournalist
Wo ist die rote Linie zwischen Verteidigung und Eskalation? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 315286 stellen müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es birgt Risiken einer weiteren Eskalation statt Diplomatie Priorität zu geben. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsa…"?
Professor für Völkerrecht
Völkerrechtlich ist dieser Schritt vertretbar, aber die parlamentarische Kontrolle muss gewahrt bleiben. Beim Vorhaben „Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitsc…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.

Parteivorsitzende BSW
Während Berlin verhandelt, leiden die Menschen. Das hier löst kein einziges reales Problem.
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