Gesetz zur Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze (Außenhandelsstatistikänderungsgesetz - AHStatG-ÄndG)
Anpassung der Rechtsgrundlage zur Außenhandelsstatistik infolge fachlicher und rechtlicher Änderungen im gesetzlichen Anwendungsbereich: Ermöglichung der Anhebung der Meldeschwellen im Teilbereich der Statistik über den Warenverkehr mit anderen EU-Mitgliedstaaten als Folge des inzwischen eingeführten Mikrodatenaustauschs mit EU-Partnerländern, damit Entlastung der Wirtschaft aufgrund der Befreiung…
Verkündet
Letzte Aktivität: 21.03.2025
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 01.01.2025
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Anpassung der Rechtsgrundlage zur Außenhandelsstatistik infolge fachlicher und rechtlicher Änderungen im gesetzlichen Anwendungsbereich: Ermöglichung der Anhebung der Meldeschwellen im Teilbereich der Statistik über den Warenverkehr mit anderen EU-Mitgliedstaaten als Folge des inzwischen eingeführten Mikrodatenaustauschs mit EU-Partnerländern, damit Entlastung der Wirtschaft aufgrund der Befreiung weiterer Unternehmen von der Meldepflicht in der Intrahandelsstatistik, Entlastung der Auskunftspflichtigen auch bei vereinfachten Meldungen, Anpassungen an geänderte europäische Rechtsvorschriften, u.a. betr. EU-Umsatzsteuerrecht; monatliche Erhebung der tätigen Personen gegliedert nach Bundesländern im Rahmen der konjunkturstatistischen Erhebung im Bereich der Handels- und Dienstleistungsstatistik; Klarstellungen bei der Erhebung von Transaktionsdaten sowie der Revision im Zusammenhang mit dem Unternehmensbasisdatenregister, Korrektur von Fehlverweisen, Konkretisierungen, Präzisierungen und Folgeänderungen; Änderung verschiedener §§ Außenhandelsstatistikgesetz, § 6 Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz, §§ 3 und 4 Unternehmensbasisdatenregistergesetz, §§ 3 und 7b Gesetz über die Preisstatistik; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erweiterung der Erhebungsmethodik zur Preisstatistik hinsichtlich einer generell rückwirkenden Anforderung der Daten; Erneute Änderung § 7b Gesetz über die Preisstatistik
Metadaten
314909
Gesetzgebung
20
14.02.2025
21.03.2025
Nein
Gesetz zur Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze (Außenhandelsstatistikänderungsgesetz - AHStatG-ÄndG)
In Kraft: 01.01.2025
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Bundeskanzler
„Gesetz zur Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer…" — dieses Gesetz setzt wichtige politische Prioritäten in einem zentralen Reformbereich. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Politikredakteurin
Was ändert sich für Bürger und Betriebe konkret? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 314909 stellen müssen.

Parteivorsitzende BSW
Beide Seiten streiten ums Wie, niemand fragt: Wollen wir das überhaupt? Bürgerbeteiligung null.
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Grundlage bedarf näherer Prüfung. Beim Vorhaben „Gesetz zur Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und we…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es verfehlt die nötige Tiefe — ein weiteres Stückwerk aus Berlin. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Gesetz zur Änderung des Außenhandelsstatistikgeset…"?
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