Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Angesichts hoher Fallzahlen des sexuellen kindlichen Missbrauchs Verbesserung des Schutzes vor sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Dauerhafte Verankerung des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Wahl durch den Bundestag, fünfjährige Amtszeit mit der Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl, Berufung eines Betroffenenrats und einer Unabhäng…
Verkündet
Letzte Aktivität: 22.04.2025
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 01.07.2025
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Angesichts hoher Fallzahlen des sexuellen kindlichen Missbrauchs Verbesserung des Schutzes vor sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Dauerhafte Verankerung des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Wahl durch den Bundestag, fünfjährige Amtszeit mit der Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl, Berufung eines Betroffenenrats und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission, Errichtung eines Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Monitoring und Datenerhebung, forschungsbasierte Berichtspflicht, Etablierung eines Beratungssystems zur Unterstützung individueller Aufarbeitung, Akteneinsichts- und Auskunftsrechte für Betroffene, Maßnahmen zur Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung , Erweiterung des Anwendungsbereichs von Schutzkonzepten, Fallanalysen zur Qualitätsentwicklung bei problematischen Kinderschutzverläufen, Einrichtung einer medizinischen Kinderschutzhotline, Datenschutz; Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ( Antimissbrauchsbeauftragtengesetz – UBSKMG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung § 9b und Änderung versch. §§ Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie Einfügung § 6 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Stärkung der Prävention und des Kinderschutzes Richtlinie 2011/93/EU vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (ABl. L 335, 17.12.2011, S. 1) ; Art. 34 Übereinkommen über die Rechte des Kindes ; Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels ; Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ; Übereinkommen des Europarats zur Verhütung
Metadaten
314885
Gesetzgebung
20
21.03.2025
22.04.2025
Ja
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
In Kraft: 01.07.2025
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Bundesminister für Digitales und Verkehr
„Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendli…" — dieses Gesetz macht Deutschland als Digitalstandort wieder wettbewerbsfähiger. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.

Stellv. Fraktionsvorsitzender
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es ignoriert fundamentale Datenschutzbedenken, die wir in Berlin seit Jahren vortragen. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
Investigativjournalist
Wird Deutschland mit diesem Gesetz tatsächlich digital? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 314885 stellen müssen.
Professorin für Europarecht
Die Vereinbarkeit mit der DSGVO und dem EU AI Act muss genau geprüft werden. Beim Vorhaben „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an …" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
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