Verkündet Wahlperiode 20 Zustimmungsbedürftig Gesetzgebung

Gesetz zur Änderung der Höfeordnung, zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen und zur Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens

Neuregelung zur Anpassung der Mindestwerte für die Hofeigenschaft auf Grundlage des Grundsteuerwertes A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ab dem 1. Januar 2025, Festsetzung der Mindestabfindung für weichende Erben auf das 0,6-fache des Wertes, Erhöhung des Schuldenabzugs, Übergangsregelung, redaktionelle Änderungen; Änderung §§ 1, 12 und 19 Höfeordnung sowie § 3a Verfahrensordnung für Höf…

Aktueller Stand

Verkündet

Letzte Aktivität: 13.12.2024

Initiiert von: Bundesregierung

✅ In Kraft seit 10.12.2024

Kein Verfahrensverlauf verfügbar.

Status: Verkündet

Beschreibung

Neuregelung zur Anpassung der Mindestwerte für die Hofeigenschaft auf Grundlage des Grundsteuerwertes A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ab dem 1. Januar 2025, Festsetzung der Mindestabfindung für weichende Erben auf das 0,6-fache des Wertes, Erhöhung des Schuldenabzugs, Übergangsregelung, redaktionelle Änderungen; Änderung §§ 1, 12 und 19 Höfeordnung sowie § 3a Verfahrensordnung für Höfesachen Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zur Verfassungswidrigkeit der Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer (1 BvL 11/14) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen); Verlängerung und neuerliche Befristung der Befugnisnormen zur Telekommunikationsüberwachung insbes. bei Wohnungseinbruchdiebstahl um weitere 5 Jahre bis zum 31. Dezember 2029, Folgeänderung; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis; Zusätzliche Änderung Art. 10 Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens Bezug: Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens, s. GESTA 19. WP C117

Metadaten

DIP-ID

314875

Typ

Gesetzgebung

Wahlperiode

20

Eingebracht

22.11.2024

Letzte Aktivität

13.12.2024

Zustimmungsbedürftig

Ja

BGBl. 2024 I Nr. 395 09.12.2024

Gesetz zur Änderung der Höfeordnung, zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen und zur Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens

In Kraft: 10.12.2024

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🏛 Bundesrat-Abstimmung

Zustimmungsbedürftig
Sitzung 1049 22.11.2024
kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
Quelle ↗
Sitzung 1047 27.9.2024
keine Einwendungen
Quelle ↗
Sitzung 24 16.8.2024
Quelle ↗
Marco Buschmann
Marco Buschmann Regierung FDP

Bundesminister der Justiz

✓ Dafür

„Gesetz zur Änderung der Höfeordnung, zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfe…" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.

♥ 140 22.01.2026 📋 Pressemitteilung der Bundesregierung
★ TOP
Sahra Wagenknecht
Sahra Wagenknecht BSW BSW

Parteivorsitzende BSW

✗ Dagegen

Während Berlin verhandelt, leiden die Menschen. Das hier löst kein einziges reales Problem.

♥ 19 08.12.2025 🏛 Bundestagsrede
H
Helene Bubrowski Presse

Politikredakteurin

? Frage

Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 314875 stellen müssen.

♥ 105 18.12.2025 🎙 ARD Hauptstadtstudio
Friedrich Merz
Friedrich Merz CDU/CSU CDU

Fraktionsvorsitzender CDU/CSU

✗ Dagegen

Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.

♥ 106 ↩ 1 Antwort 03.02.2026 🏛 Bundestagsrede CDU/CSU
MB
Marco Buschmann Regierung ✓ Dafür

Wer jetzt ablehnt, sollte erklären, was er stattdessen täte. Stillstand ist keine Politik.

♥ 27 · 11.12.2025
P
Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff Wissenschaft

Professorin für Öffentliches Recht

◉ Analyse

Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Gesetz zur Änderung der Höfeordnung, zur Änderung der Verfah…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.

♥ 160 09.02.2026 📑 Expertenstmt. / Sachverständigenrat

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