Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (3. WehrDiszNOG)
Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren zur Ahndung von Dienstvergehen sowie Entlastung von Wehrdisziplinaranwaltschaften und Truppendienstgerichten: Ausweitung des Anwendungsbereiches von Disziplinargerichtsbescheiden auf alle gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen, Neuregelung der Berufungsfrist gegen truppendienstgerichtliche Urteile; Stärkung und Entlastung von Disziplinarvorgesetzten mitte…
Verkündet
Letzte Aktivität: 31.01.2025
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 01.04.2025
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren zur Ahndung von Dienstvergehen sowie Entlastung von Wehrdisziplinaranwaltschaften und Truppendienstgerichten: Ausweitung des Anwendungsbereiches von Disziplinargerichtsbescheiden auf alle gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen, Neuregelung der Berufungsfrist gegen truppendienstgerichtliche Urteile; Stärkung und Entlastung von Disziplinarvorgesetzten mittels Erweiterung des Katalogs der einfachen Disziplinarmaßnahmen; Anhörung der Vertrauensperson in der Hauptverhandlung durch das Truppendienstgericht; Anpassung der Vorschriften über das Verfahren bei Durchsuchungen an aktuelle technische Entwicklungen; Konstitutive Neufassung Wehrdisziplinarordnung (WDO) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz sowie Wehrbeschwerdeordnung, Folgeänderungen in 2 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung, Aufhebung Wehrdisziplinarordnung alte Fassung; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Anpassungen bei der Besetzung der Wehrdienstgerichte infolge struktureller Änderungen in den Streitkräften; Angleichung der Amtsperioden von Truppendienstgerichten und Bundesverwaltungsgericht sowie der Auswahl der ehrenamtlichen Richter; Änderung §§ 77 und 151 Wehrdisziplinarordnung
Metadaten
312315
Gesetzgebung
20
22.11.2024
31.01.2025
Nein
Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (3. WehrDiszNOG)
In Kraft: 01.04.2025
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Bundesminister der Justiz
„Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weitere…" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.

Bundesminister der Justiz
„Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weitere…" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.

Bundesminister der Justiz
„Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weitere…" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Wer jetzt ablehnt, sollte erklären, was er stattdessen täte. Stillstand ist keine Politik.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarr…"?
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 312315 stellen müssen.
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 312315 stellen müssen.
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 312315 stellen müssen.
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und …" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarr…"?
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und …" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und …" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
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