Eingebracht Wahlperiode 20 Gesetzgebung

Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes

Einführung der strafrechtlichen Regelung zum Schutz des Persönlichkeitsrechts betroffener Personen vor der Verbreitung eines technisch manipulierten oder künstlich erzeugten und realistisch wirkenden Medieninhalts (sog. Deepfake), Regelungen zum Schutz verstorbener Personen, zur Strafschärfung bei Vorliegen unrechtserhöhender Umstände und zur Straflosigkeit sozialadäquater Handlungen, Folgeänderun…

Aktueller Stand

Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Letzte Aktivität: 30.06.2025

Initiiert von: Bayern

Kein Verfahrensverlauf verfügbar.

Status: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beschreibung

Einführung der strafrechtlichen Regelung zum Schutz des Persönlichkeitsrechts betroffener Personen vor der Verbreitung eines technisch manipulierten oder künstlich erzeugten und realistisch wirkenden Medieninhalts (sog. Deepfake), Regelungen zum Schutz verstorbener Personen, zur Strafschärfung bei Vorliegen unrechtserhöhender Umstände und zur Straflosigkeit sozialadäquater Handlungen, Folgeänderungen; Einfügung § 201b und Änderung § 205 Strafgesetzbuch sowie Änderung §§ 100k und 374 Strafprozessordnung Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 272/25 GESTA 21. WP C014

Metadaten

DIP-ID

311898

Typ

Gesetzgebung

Wahlperiode

20

Eingebracht

14.03.2025

Letzte Aktivität

30.06.2025

Zustimmungsbedürftig

Nein

Marco Buschmann
Marco Buschmann Regierung FDP

Bundesminister der Justiz

✓ Dafür

Das Vorhaben 'Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsr...' modernisiert unser Rechtssystem und stärkt den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Der Rechtsstaat muss mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt halten.

♥ 58 ↩ 1 Antwort 02.09.2025 📋 Pressemitteilung BMJ
★ TOP
HB
Helene Bubrowski Presse ◉ Analyse

Die juristische Fachwelt beobachtet dieses Gesetzgebungsvorhaben mit gemischten Gefühlen. Ambitioniert ja, aber in der Detailausarbeitung bleiben Fragen offen.

♥ 45 · 28.11.2025
Marco Buschmann
Marco Buschmann Regierung FDP

Bundesminister der Justiz

✓ Dafür

„Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.

♥ 127 10.11.2025 📋 Pressemitteilung der Bundesregierung
★ TOP
H
Helene Bubrowski Presse

Politikredakteurin

? Frage

Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 311898 stellen müssen.

♥ 116 04.11.2025 🎙 Spiegel
Friedrich Merz
Friedrich Merz CDU/CSU CDU

Fraktionsvorsitzender CDU/CSU

? Frage

Rechtspolitische Reformen müssen praktikabel sein. Viele Gesetze der Ampel klingen gut, scheitern aber an der Umsetzung in den Ländern und Kommunen.

♥ 55 12.11.2025 🏛 Bundestagsrede CDU/CSU
Friedrich Merz
Friedrich Merz CDU/CSU CDU

Fraktionsvorsitzender CDU/CSU

✗ Dagegen

Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.

♥ 23 ↩ 1 Antwort 15.12.2025 🏛 Bundestagsrede CDU/CSU
MB
Marco Buschmann Regierung ✓ Dafür

Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichk…"?

♥ 36 · 11.02.2026
Sahra Wagenknecht
Sahra Wagenknecht BSW BSW

Parteivorsitzende BSW

✗ Dagegen

Weder Regierung noch CDU haben recht. Dieses Gesetz dient Lobbyinteressen, nicht den Bürgern. „Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichk…" ist ein Beispiel für das Versagen des politischen Establishments.

♥ 53 17.12.2025 🏛 Bundestagsrede
P
Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff Wissenschaft

Professorin für Öffentliches Recht

◉ Analyse

Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechte…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.

♥ 174 02.01.2026 📑 Expertenstmt. / Sachverständigenrat
P
Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff Wissenschaft

Professorin für Öffentliches Recht

⚠ Warnung

Die verfassungsrechtliche Einordnung dieses Vorhabens erfordert sorgfältige Prüfung. Grundrechtseingriffe müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht über das Ziel hinausschießen.

♥ 41 12.02.2026 📑 Verfassungsrechtliches Gutachten

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◈ BERICHTERSTATTER
Federführend
B
Bayern
Einbringer
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