Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes
Einführung der strafrechtlichen Regelung zum Schutz des Persönlichkeitsrechts betroffener Personen vor der Verbreitung eines technisch manipulierten oder künstlich erzeugten und realistisch wirkenden Medieninhalts (sog. Deepfake), Regelungen zum Schutz verstorbener Personen, zur Strafschärfung bei Vorliegen unrechtserhöhender Umstände und zur Straflosigkeit sozialadäquater Handlungen, Folgeänderun…
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzte Aktivität: 30.06.2025
Initiiert von: Bayern
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Status: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Beschreibung
Einführung der strafrechtlichen Regelung zum Schutz des Persönlichkeitsrechts betroffener Personen vor der Verbreitung eines technisch manipulierten oder künstlich erzeugten und realistisch wirkenden Medieninhalts (sog. Deepfake), Regelungen zum Schutz verstorbener Personen, zur Strafschärfung bei Vorliegen unrechtserhöhender Umstände und zur Straflosigkeit sozialadäquater Handlungen, Folgeänderungen; Einfügung § 201b und Änderung § 205 Strafgesetzbuch sowie Änderung §§ 100k und 374 Strafprozessordnung Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 272/25 GESTA 21. WP C014
Metadaten
311898
Gesetzgebung
20
14.03.2025
30.06.2025
Nein

Bundesminister der Justiz
Das Vorhaben 'Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsr...' modernisiert unser Rechtssystem und stärkt den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Der Rechtsstaat muss mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt halten.
Die juristische Fachwelt beobachtet dieses Gesetzgebungsvorhaben mit gemischten Gefühlen. Ambitioniert ja, aber in der Detailausarbeitung bleiben Fragen offen.

Bundesminister der Justiz
„Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 311898 stellen müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichk…"?

Parteivorsitzende BSW
Weder Regierung noch CDU haben recht. Dieses Gesetz dient Lobbyinteressen, nicht den Bürgern. „Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichk…" ist ein Beispiel für das Versagen des politischen Establishments.
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechte…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Einordnung dieses Vorhabens erfordert sorgfältige Prüfung. Grundrechtseingriffe müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht über das Ziel hinausschießen.
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