Gesetz zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen
Zustimmung zu dem am 3. Dezember 2009 in Berlin unterzeichneten Vertrag: strafrechtliche Zusammenarbeit zur Bekämpfung der zunehmenden internationalen Kriminalität insbes. betr. Betäubungsmittelstraftaten, Sexualdelikte und Vermögensstraftaten, Regelungen zu allen wesentlichen Bereichen der sonstigen Rechtshilfe, Verfahrensregelungen
Verkündet
Letzte Aktivität: 27.01.2026
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 17.10.2024
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Zustimmung zu dem am 3. Dezember 2009 in Berlin unterzeichneten Vertrag: strafrechtliche Zusammenarbeit zur Bekämpfung der zunehmenden internationalen Kriminalität insbes. betr. Betäubungsmittelstraftaten, Sexualdelikte und Vermögensstraftaten, Regelungen zu allen wesentlichen Bereichen der sonstigen Rechtshilfe, Verfahrensregelungen
Metadaten
310704
Gesetzgebung
20
27.09.2024
27.01.2026
Ja
Gesetz zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen
In Kraft: 17.10.2024
PDF öffnen ↗Gesetz zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen
In Kraft: 17.10.2024
PDF öffnen ↗🏛 Bundesrat-Abstimmung
Zustimmungsbedürftig
Bundesminister der Justiz
„Gesetz zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschla…" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 310704 stellen müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Gesetz zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bund…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Wie trägt das Gesetz zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik zu unseren Klimazielen und zur wirtschaftlichen Modernisierung bei?
Die vorgebrachte Kritik beruht auf einem juristischen Missverständnis.
Professorin für Öffentliches Recht
Das Gesetz zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik ist verfassungsrechtlich unbedenklich und stärkt die institutionelle Ordnung.

Parteivorsitzende BSW
Das Gesetz zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik dient den Interessen weniger und ignoriert die Sorgen der breiten Bevölkerung.
Emeritus für Öffentliches Recht
Das Gesetz zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik bewegt sich im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen.

Vorsitzende DGB
Das Gesetz zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik droht soziale Errungenschaften zu untergraben.
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