Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
Zur Sicherstellung einer tat- und schuldangemessenen Reaktion im Einzelfall bei Fallkonstellationen am unteren Rand der Strafwürdigkeit Absenken der Mindestfreiheitsstrafen auf 6 bzw. 3 Monate für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte; Änderung § 184b Strafgesetzbuch Bezug: Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, s. GESTA 19. WP C184 Beschlussem…
Verkündet
Letzte Aktivität: 26.07.2024
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 28.06.2024
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Zur Sicherstellung einer tat- und schuldangemessenen Reaktion im Einzelfall bei Fallkonstellationen am unteren Rand der Strafwürdigkeit Absenken der Mindestfreiheitsstrafen auf 6 bzw. 3 Monate für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte; Änderung § 184b Strafgesetzbuch Bezug: Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, s. GESTA 19. WP C184 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Folgeänderung betr. das Absenken der Mindeststrafe; Zusätzliche Änderung § 127 Strafgesetzbuch
Metadaten
308703
Gesetzgebung
20
14.06.2024
26.07.2024
Nein
Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
In Kraft: 28.06.2024
PDF öffnen ↗
Bundesminister der Justiz
„Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 …" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.

Bundesminister der Justiz
„Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 …" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.

Bundesminister der Justiz
„Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 …" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Wer jetzt ablehnt, sollte erklären, was er stattdessen täte. Stillstand ist keine Politik.

Parteivorsitzende BSW
Beide Seiten streiten ums Wie, niemand fragt: Wollen wir das überhaupt? Bürgerbeteiligung null.
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 308703 stellen müssen.
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 …" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 308703 stellen müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b…"?
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 …" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 …" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 308703 stellen müssen.
Eigenen Beitrag hinzufügen? Beitrag einreichen →
Unabhängige Gutachten (0)
+ Gutachten einreichenNoch kein Gutachten eingereicht
Dieses Gesetz wartet auf unabhängige Expertenanalyse.
Jetzt Gutachten einreichenBetroffenen-Protokolle (0)
+ Protokoll einreichenNoch keine Betroffenen-Berichte
Wie betrifft dieses Gesetz Ihren Alltag? Dokumentieren Sie es anonym.
Erfahrung einreichenGesetzes-Score
Methodik →Details
Bundesregierung
Beitrag hinzufügen
Teilen Sie Faktenkorrekturen oder Einschätzungen basierend auf offiziellen Quellen.
DSA-konform
