Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
Regelungen zum Schutze schwangerer Frauen vor sog. Gehsteigbelästigungen und zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte: Sicherstellung des ungehinderten Zugangs zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie zu Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen, Untersagung best. Verhaltensweisen gegenüber Schwangeren im Umkreis von 100 m um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einri…
Verkündet
Letzte Aktivität: 13.12.2024
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 13.11.2024
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Regelungen zum Schutze schwangerer Frauen vor sog. Gehsteigbelästigungen und zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte: Sicherstellung des ungehinderten Zugangs zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie zu Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen, Untersagung best. Verhaltensweisen gegenüber Schwangeren im Umkreis von 100 m um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, Schutz des Personals bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten, Schaffung neuer Bußgeldtatbestände, Einführung einer ergänzenden regionalen statistischen Auswertung nach Kreisen und kreisfreien Städten, Datenübermittelung an das Statistische Bundesamt, Folgeänderungen; Einschränkung von Grundrechten betr. Versammlungsfreiheit; Änderung zahlr. §§ Schwangerschaftskonfliktgesetz sowie Folgeänderungen § 53 Strafprozessordnung, § 203 Strafgesetzbuch, § 81 Achtes Buch Sozialgesetzbuch und § 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zu sog. Gehsteigbelästigungen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Einführung des geschlechtsneutralen Begriffs der "Person", Einbeziehung der Situation des Verlassens der Beratungsstelle zum Schutz des Beratungsprozesses in seiner Gesamtheit, Streichung der Tatbestandsmerkmale "entgegen ihrem erkennbaren Willen" sowie "stark zu verwirren oder stark zu beunruhigen", Klarstellung zur Anonymität bez. Meldepflichten, Folgeänderungen der Bußgeldbewehrung; Erneute Änderung §§ 2, 8, 13 und 35 Schwangerschaftskonfliktgesetz
Metadaten
308701
Gesetzgebung
20
27.09.2024
13.12.2024
Nein
Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
In Kraft: 13.11.2024
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Bundeskanzler
„Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" — dieses Gesetz setzt wichtige politische Prioritäten in einem zentralen Reformbereich. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Politikredakteurin
Was ändert sich für Bürger und Betriebe konkret? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 308701 stellen müssen.

Parteivorsitzende BSW
Beide Seiten streiten ums Wie, niemand fragt: Wollen wir das überhaupt? Bürgerbeteiligung null.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es verfehlt die nötige Tiefe — ein weiteres Stückwerk aus Berlin. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Grundlage bedarf näherer Prüfung. Beim Vorhaben „Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgese…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.

Parteivorsitzende BSW
Das Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes enthält sowohl sinnvolle als auch fragwürdige Elemente.
Präsident NABU
Das Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes bleibt weit hinter den Anforderungen des Naturschutzes zurück.

Vorsitzende DGB
Die Behauptung, dies schade Arbeitsplätzen, ist nicht belegt.
Mit dem Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes schaffen wir die Grundlage für eine zukunftsfähige Politik. Modernisierung und Nachhaltigkeit gehören zusammen.
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