Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur zwecks Dekarbonisierung insbes. der Wirtschaftssektoren mit den höchsten Treibhausgasemissionen, Anbindung von Wasserstoffverbrauchern, -erzeugern und -speichern über Wasserstoff-Kernnetz hinaus zum Aufbau eines flächendeckenden Wasserstoffnetzes, Etablierung einer fortlaufenden integrierten Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Gas ab de…
Verkündet
Letzte Aktivität: 07.05.2025
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 17.05.2024
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur zwecks Dekarbonisierung insbes. der Wirtschaftssektoren mit den höchsten Treibhausgasemissionen, Anbindung von Wasserstoffverbrauchern, -erzeugern und -speichern über Wasserstoff-Kernnetz hinaus zum Aufbau eines flächendeckenden Wasserstoffnetzes, Etablierung einer fortlaufenden integrierten Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Gas ab dem Jahr 2025, Errichtung einer datenbankgestützten Koordinierungsstelle der Fernleitungsnetz- und Wasserstofftransportnetzbetreiber zwecks bundeseinheitlich modellierter Entwurfvorlage an Regulierungsbehörde, Veröffentlichung des Netzentwicklungsplanentwurfs, Öffentlichkeitsbeteiligung und Berichterstattung, Ermöglichung eines vollständig aus Netzentgelten finanzierten und auf privatwirtschaftlichen Investitionen beruhenden Wasserstoff-Kernnetzes, Umgehung des Amortisationsrisikos in der Hochlaufphase durch Schaffung eines Amortisationskontos mit subsidiärer Absicherung durch den Bund, Festlegungskompetenz für Bundesnetzagentur zur Erstellung des Präventionsplans Gas; Einfügung und Änderung versch. §§ Energiewirtschaftsgesetz; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes); Änderungen der Regelungen zur kontoführenden Stelle und zum Amortisationskonto, Verlagerung des Insolvenzrisikos von Kernnetz-Betreibern auf Bundesrepublik Deutschland, Ermöglichung zeitlicher Flexibilät für Hochlauf des Kernnetzes, Verankerung einer größeren Systementwicklungsstrategie, Verpflichtung der Bundesnetzagentur zur Anhörung unabhängiger Gutachter bei Genehmigung der Netzentwicklungsplanung, Verzicht auf Umsetzungsbericht; Erneute und zusätzliche Änderung sowie Einfügung versch. §§ Energiewirtschaftsgesetz
Metadaten
306063
Gesetzgebung
20
14.04.2025
07.05.2025
Nein
Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
In Kraft: 17.05.2024
PDF öffnen ↗„Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes" — dieses Gesetz ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Das Gesetz 'Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes...' ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Wir schaffen damit verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in eine klimaneutrale Energieversorgung.
Die Energiegesetzgebung dieser Legislaturperiode ist beispiellos umfangreich. Ob sie auch beispiellos wirksam wird, steht auf einem anderen Blatt.
Wirtschaftsweise
Die energiepolitischen Anpassungen im Rahmen dieses Vorhabens sind fachlich nachvollziehbar. Entscheidend bleibt die Frage, ob die Umsetzungsgeschwindigkeit mit den Klimazielen Schritt hält.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es gefährdet Arbeitsplätze und belastet die Industrie mit unverhältnismäßigen Kosten. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschafts…"?
Stellv. Chefredakteur
Reicht dieses Gesetz aus, um die deutschen Klimaziele zu retten? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 306063 stellen müssen.
Wirtschaftsweise
Das Gesetz bewegt sich in die richtige Richtung, aber die Ambitionslücke zum Paris-Ziel bleibt erheblich. Beim Vorhaben „Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.

Parteivorsitzende BSW
Während Berlin verhandelt, leiden die Menschen. Das hier löst kein einziges reales Problem.
Präsident BDI
Die Industrie braucht wettbewerbsfähige Energiepreise. Dieses Gesetz enthält wichtige Elemente, aber ohne eine Gesamtstrategie für bezahlbare Energie bleibt der Standort Deutschland unter Druck.
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