Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)
Verkündet
Letzte Aktivität: 26.07.2024
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 01.03.2024
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Metadaten
305482
Gesetzgebung
20
26.04.2024
26.07.2024
Ja
Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)
In Kraft: 01.03.2024
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ZustimmungsbedürftigBundesministerin des Innern
„Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozial…" — dieses Gesetz schafft klare Regeln und ermöglicht gleichzeitig legale Zuwanderung für Fachkräfte. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Stellv. Chefredakteur
Kann dieses Gesetz den gesellschaftlichen Druck wirklich mindern? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 305482 stellen müssen.
Professorin für Öffentliches Recht
Das Gesetz bewegt sich an der Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen. Beim Vorhaben „Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im A…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es verfehlt die notwendige Begrenzung — die Zahlen werden weiter steigen. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschr…"?
Investigativjournalist
Das Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- bleibt hinter dem zurück, was investigative Recherchen offengelegt haben.
Was genau bewirkt das Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- in der Praxis? Die Bundesregierung schuldet dem Parlament konkrete Antworten.
Präsident BDI
Das Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- bürdet der Wirtschaft weitere Kosten auf. In Zeiten schwachen Wachstums das falsche Signal.
Emeritus für Öffentliches Recht
Das Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- ist verfassungsrechtlich gut begründet.
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