Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes und weiterer Gesetze
Umsetzung einer EU-Richtlinie zur verbindlichen Etablierung von einheitlichen endgeräteseitigen Ladeschnittstellen bei Funkanlagen zur Verhinderung bzw. Reduzierung einer Fragementierung des Marktes betr. Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle von elektrischen Geräten mit Funkschnittstellen, insbes. Smartphones, Verbesserung der Verbraucherfreundlicheit, Ressourcenschonung und Verringerung von Elek…
Verkündet
Letzte Aktivität: 26.07.2024
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 14.05.2024
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Umsetzung einer EU-Richtlinie zur verbindlichen Etablierung von einheitlichen endgeräteseitigen Ladeschnittstellen bei Funkanlagen zur Verhinderung bzw. Reduzierung einer Fragementierung des Marktes betr. Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle von elektrischen Geräten mit Funkschnittstellen, insbes. Smartphones, Verbesserung der Verbraucherfreundlicheit, Ressourcenschonung und Verringerung von Elektronikabfällen: Harmonisierung der Ladeschnittstellen von kabelgebunden aufladbaren Mobiltelefonen und ähnlichen Kategorien oder Klassen von Funkanlagen (Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen, tragbare Lautsprecher, eBook, Reader, Notebooks), Einheitlichkeit der Ladeprotokolle bei Geräten mit Schnellladefunktion, Ermöglichung einer künftigen Rechtsangleichung in diesem Bereich, einschließlich der Harmonisierung etwaiger nicht kabelgebundener Ladesysteme, Einführung von Anforderungen zur Verhinderung der Notwendigkeit des Kaufs eines neuen Ladegeräts beim Neukauf eines Mobiltelefons sowie zur Bereitstellung diesbezügl. Verbraucherinformationen über Ladeleistungseigenschaften und Ladegeräte; Ergänzung der Vorschriften zur Marktüberwachung bei Nichtkonformität, insbes. betr. verwaltungsverfahrensrechtliche Bestimmungen und digitale Vertriebswege; Änderung versch. §§ sowie Einfügung § 4a Funkanlagengesetz Bezug: Richtlinie (EU) 2022/2380 vom 23. November 2022 zur Änderung der Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (ABl. L 315, 07.12.2022, S. 30) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes); redaktionelle Korrektur; Änderung § 404 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
Metadaten
305390
Gesetzgebung
20
26.04.2024
26.07.2024
Ja
Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes und weiterer Gesetze
In Kraft: 14.05.2024
PDF öffnen ↗🏛 Bundesrat-Abstimmung
Zustimmungsbedürftig
Bundeskanzler
„Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes und weiterer Gesetze" — dieses Gesetz setzt wichtige politische Prioritäten in einem zentralen Reformbereich. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.

Bundesminister für Digitales und Verkehr
'Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes und weitere...' treibt die Digitalisierung Deutschlands voran. Moderne Verwaltung und digitale Infrastruktur sind keine Kür, sondern Pflicht.
Die föderale Zersplitterung der IT-Infrastruktur ist Deutschlands digitale Achillesferse. Ob dieses Gesetz daran etwas ändert, bleibt abzuwarten.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es verfehlt die nötige Tiefe — ein weiteres Stückwerk aus Berlin. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.

Stellv. Fraktionsvorsitzender
Digitalpolitik muss Datenschutz und Innovation zusammendenken. Dieses Vorhaben macht Fortschritte, aber der Datenschutz darf nicht unter die Räder geraten.
Politikredakteurin
Was ändert sich für Bürger und Betriebe konkret? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 305390 stellen müssen.
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Grundlage bedarf näherer Prüfung. Beim Vorhaben „Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes und weiterer Ges…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
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