Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
Vereinheitlichung und Vereinfachung der Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen: Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch Erklärung mit Beifügung einer Eigenversicherung gegenüber dem Standesamt, Dreimonatsfrist für vorherige Anmeldung, einjährige Sperrfrist für erneute Änderung, besondere Regelungen für M…
Verkündet
Letzte Aktivität: 03.04.2025
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 01.08.2024
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Vereinheitlichung und Vereinfachung der Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen: Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch Erklärung mit Beifügung einer Eigenversicherung gegenüber dem Standesamt, Dreimonatsfrist für vorherige Anmeldung, einjährige Sperrfrist für erneute Änderung, besondere Regelungen für Minderjährige sowie für Menschen unter Betreuung, Zustimmung durch Sorgeberechtigten oder Familiengericht bzw. Betreuungsgericht, Offenbarungs- und Ausforschungsverbot zum Schutz gegen ein Zwangs-Outing, Ausnahmen, Bußgeldvorschriften, keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen, Klarstellungen zum Hausrecht und Zugang zu geschützten Räumlichkeiten, Gesetzesevaluation innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten, Berichtspflicht; Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung und Einfügung zahlr. §§ in 9 weiteren Gesetzen und 1 Rechtsverordnung, Aufhebung Transsexuellengesetz Bezug: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Transsexuellengesetz vom 16. März 1982 (1 BvR 983/81), vom 26. Januar 1993 (1 BvL 38, 40, 43/92), vom 6. Dezember 2005 (1 BvL 3/03), vom 18. Juli 2006 (1 BvL 1 und 12/04), vom 27. Mai 2008 (1 BvL 10/05), vom 11. Januar 2011 (1 BvR 3295/07) sowie vom 10. Oktober 2017 (1 BvR 2019/16) Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Abschaffung des Transsexuellengesetzes und Ersetzung durch ein Selbstbestimmungsgesetz Eckpunkte des BMFSFJ und BMJ zum Selbstbestimmungsgesetz, Juni 2022 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Vorgaben zur Beratungspflicht für beschränkt geschäftsfähige Minderjährige sowie Anhörung von Kindern ab 5 Jahren, Ausweitung des Offenbarungsverbots auf Familienangehörige, Reisepassregelungen, Streichung der Regelung zur automatisierten Datenweitergabe, Klarstellungen betr. bereits eingereichte Dokumente, Neuausstellung von Dokumenten sowie
Metadaten
303278
Gesetzgebung
20
02.04.2025
03.04.2025
Ja
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
In Kraft: 01.08.2024
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Die DGKJP sieht im Gesetzentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) eine Chance, die Rechte von trans* und inter* Personen zu stärken. Gleichzeitig betont sie die Notwendigkeit, insbesondere bei Minderjährigen eine sorgfältige und professionelle Begleitung sicherzustellen, um mögliche Risiken zu minimieren und eine informierte Entscheidung zu gewährleisten.

Queer-Beauftragter der Bundesregierung
Beim Selbstbestimmungsgesetz geht es ausschließlich um das, was in Ausweisdokumenten steht, und nicht um körperliche Eingriffe.
Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung
Das neue Selbstbestimmungsgesetz ist ein großer gesellschaftlicher Fortschritt. Endlich wird trans, inter und nicht-binären Menschen das Leben etwas leichter gemacht und das verfassungswidrige Transsexuellengesetz abgelöst. Wir wissen aus vielen Ländern, in denen es das schon gibt: Das Selbstbestimmungsgesetz hilft einer kleinen Minderheit, für die allermeisten Menschen ändert sich nichts.

Abgeordnete Bündnis 90/Die Grünen
Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein Meilenstein für die Grund- und Menschenrechte in Deutschland. Es ist ein Akt des Respekts und der Anerkennung für trans- und intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.

Abgeordnete CDU/CSU
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird die Büchse der Pandora geöffnet. Es ist ein Gesetz, das nicht die Probleme von transsexuellen Menschen löst, sondern neue schafft.

Bundeskanzler
„Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änd…" — dieses Gesetz setzt wichtige politische Prioritäten in einem zentralen Reformbereich. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.

Bundeskanzler
„Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änd…" — dieses Gesetz setzt wichtige politische Prioritäten in einem zentralen Reformbereich. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.

Bundeskanzler
„Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änd…" — dieses Gesetz setzt wichtige politische Prioritäten in einem zentralen Reformbereich. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Rechtswissenschaftlerin
Zwingender Reformbedarf besteht nicht. Für trans- und intergeschlechtliche Personen verschlechtert sich die rechtliche Situation gegenüber der jetzigen Rechtslage teilweise.

MdB
Man wollte das Gesetz schon nicht, als es beschlossen wurde.

Rechtspolitische Sprecherin
Wir werden nichts tun, was zu einer erneuten oder verstärkten Diskriminierung von trans Personen führt.

Vorsitzender der CSU-Landesgruppe
Hier wird natürlich das Selbstbestimmungsgesetz missbraucht. Die Öffentlichkeit, die Politik, die Justiz sollten an der Nase herumgeführt werden und das müsse man ja nicht dauerhaft zulassen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es verfehlt die nötige Tiefe — ein weiteres Stückwerk aus Berlin. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es verfehlt die nötige Tiefe — ein weiteres Stückwerk aus Berlin. Wir fordern einen Neustart.
Wer jetzt ablehnt, sollte erklären, was er stattdessen täte. Stillstand ist keine Politik.
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Grundlage bedarf näherer Prüfung. Beim Vorhaben „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlecht…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.

Parteivorsitzende BSW
Weder Regierung noch CDU haben recht. Dieses Gesetz dient Lobbyinteressen, nicht den Bürgern. „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den …" ist ein Beispiel für das Versagen des politischen Establishments.
Politikredakteurin
Was ändert sich für Bürger und Betriebe konkret? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 303278 stellen müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es verfehlt die nötige Tiefe — ein weiteres Stückwerk aus Berlin. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Grundlage bedarf näherer Prüfung. Beim Vorhaben „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlecht…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Politikredakteurin
Was ändert sich für Bürger und Betriebe konkret? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 303278 stellen müssen.
Politikredakteurin
Was ändert sich für Bürger und Betriebe konkret? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 303278 stellen müssen.
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Grundlage bedarf näherer Prüfung. Beim Vorhaben „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlecht…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.

Parteivorsitzende BSW
Beide Seiten streiten ums Wie, niemand fragt: Wollen wir das überhaupt? Bürgerbeteiligung null.
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Die Selbstbestimmungsgesetz-Debatte ist empirisch asymmetrisch. Die Befürworter haben recht, dass das Gesetz nur Ausweisdokumente betrifft und dass internationale Evidenz (Argentinien, Malta, Irland, Dänemark) keine negativen Effekte zeigt. Die Gegner haben recht, dass die DGKJP sorgfältige Begleitung bei Minderjährigen fordert und dass Reformbedarf umstritten ist. Die zentrale Kontroverse ist nicht empirisch, sondern normativ: Sollte der Staat Geschlechtseintrag selbstbestimmt ermöglichen oder nicht? Die empirische Evidenz deutet darauf hin, dass das Gesetz funktioniert, ohne große negative oder positive Effekte.
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