Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
Stärkung des Gerichtsstandorts Deutschland insbes. in größeren internationalen Wirtschaftsstreitverfahren zur Vermeidung der Abwanderung in die Rechtskreise anderer Staaten oder in die Schiedsgerichtsbarkeit: Befugnis der Länder zur Öffnung landgerichtlicher Zivilverfahren im Bereich der Wirtschaftszivilsachen für die Gerichtssprache Englisch (sog. Commercial Chambers), Ermächtigung der Länder zur…
Verkündet
Letzte Aktivität: 13.12.2024
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 11.10.2024
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Stärkung des Gerichtsstandorts Deutschland insbes. in größeren internationalen Wirtschaftsstreitverfahren zur Vermeidung der Abwanderung in die Rechtskreise anderer Staaten oder in die Schiedsgerichtsbarkeit: Befugnis der Länder zur Öffnung landgerichtlicher Zivilverfahren im Bereich der Wirtschaftszivilsachen für die Gerichtssprache Englisch (sog. Commercial Chambers), Ermächtigung der Länder zur Einrichtung erstinstanzlicher Spezialsenate an einem Oberlandesgericht bzw. Obersten Landesgericht (sog. Commercial Courts) für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern sowie für Streitigkeiten aus dem Unternehmenskauf mit einem Mindestreitwert von 1 Mio Euro, Prozessführung in deutscher oder englischer Sprache, Beschränkung der Zuständigkeit auf bestimmte Sachgebiete, Übertragung der Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen, Einrichtung einer gemeinsamen Kammer durch mehrere Bundesländer, Rechte Dritter, besondere Verfahrensregelungen (u.a. Einforderung eines mitlesbaren Wortprotokolls, Revision beim BGH mit Option der Verfahrensführung in Englisch), verbesserter Geschäftsgeheimnisschutz im Zivilprozess; Einfügung §§ 119b, 184a und 184b Gerichtsverfassungsgesetz, Einfügung §§ 273a und 615 bis 623 sowie Änderung §§ 331 und 511 Zivilprozessordnung, Einfügung § 37b Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, Änderung Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Gerichtskostengesetz sowie §§ 1 und 9 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Siehe auch GESTA C011, C217 19. WP, C016 19. WP, C013 18. WP sowie C014 17. WP Beschlussempfehlung des Ausschusses: Herabsetzung der Streitwertgrenze für Commercial Courts auf 0,5 Mio Euro, Erweiterung der Zuständigkeit auf Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern ihres Geschäftsleitungsorgans bzw. des Aufsichtsrats, Anpassung von Gebührentatbeständen, Klarstellungen; Änderung §§ 119b und 184a Gerichtsverfassungsgesetz, Nummerierung §§ 615 bis 623 alt als §§
Metadaten
302757
Gesetzgebung
20
27.09.2024
13.12.2024
Ja
Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
In Kraft: 11.10.2024
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Zustimmungsbedürftig
Bundesminister der Justiz
Das Vorhaben 'Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland du...' modernisiert unser Rechtssystem und stärkt den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Der Rechtsstaat muss mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt halten.

Bundesminister der Justiz
„Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commer…" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Die juristische Fachwelt beobachtet dieses Gesetzgebungsvorhaben mit gemischten Gefühlen. Ambitioniert ja, aber in der Detailausarbeitung bleiben Fragen offen.
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Einordnung dieses Vorhabens erfordert sorgfältige Prüfung. Grundrechtseingriffe müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht über das Ziel hinausschießen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch E…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 302757 stellen müssen.
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