Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung - aufhebbare Verordnung
Aktualisierung der nationalen Ausfuhrliste gemäß Änderungen des Wassenaar Abkommens für konventionelle Rüstungsgüter, u.a. Streichung spezifischer Kontrolltatbestände und Bußgeldbewehrungen betr. Syrien, Festlegung von Bußgeldbewehrungen für Verstöße gegen neue EU-Sanktionen im Zusammenhang mit der russischen Schattenflotte, gegen in Russland niedergelassene Transportunternehmen, den russischen un…
eingebracht
Letzte Aktivität: 27.02.2026
Initiiert von: Bundesregierung
📋 Verkündet am 31.10.2025
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: eingebracht
Beschreibung
Aktualisierung der nationalen Ausfuhrliste gemäß Änderungen des Wassenaar Abkommens für konventionelle Rüstungsgüter, u.a. Streichung spezifischer Kontrolltatbestände und Bußgeldbewehrungen betr. Syrien, Festlegung von Bußgeldbewehrungen für Verstöße gegen neue EU-Sanktionen im Zusammenhang mit der russischen Schattenflotte, gegen in Russland niedergelassene Transportunternehmen, den russischen und belarussischen Finanzsektor sowie gegen restriktive Maßnahmen betr. Iran Bezug: Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 2025/1494, 19.07.2025, S. 1) ; Verordnung (EU) 2025/1472 vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (ABl. L 2025/1472, 19.07.2025, S. 1) ; Verordnung (EU) 2025/395 vom 24. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 2025/395, 24.02.2025, S. 1) ; Verordnung (EU) 2025/392 vom 24. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (ABl. L 2025/392, 24.02.2025, S. 1) ; Verordnung (EU) 2024/1865 vom 29. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (ABl. L 2024/1865, 30.06.2024, S. 1) ; Verordnung (EU) 2024/1745 vom 24. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 2024/1745, 24.06.2024, S. 1) ; Veror
Metadaten
328422
Rechtsverordnung (Außenwirtschaftsrecht)
21
26.02.2026
27.02.2026
Nein
Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung - aufhebbare Verordnung
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„Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung - aufhe…" — dieses Gesetz sendet das richtige Signal an Investoren und stärkt den Industriestandort. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
„Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung - aufhe…" — dieses Gesetz sendet das richtige Signal an Investoren und stärkt den Industriestandort. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es geht an den realen Bedürfnissen der Unternehmen völlig vorbei. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
Politikredakteurin
Reicht das aus, um Deutschlands Wirtschaft wieder in Gang zu bringen? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 328422 stellen müssen.
Präsident BDI
Der Wachstumsimpuls bleibt hinter dem zurück, was die aktuelle Konjunkturschwäche erfordert. Beim Vorhaben „Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaf…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Präsident BDI
Der Wachstumsimpuls bleibt hinter dem zurück, was die aktuelle Konjunkturschwäche erfordert. Beim Vorhaben „Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaf…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es geht an den realen Bedürfnissen der Unternehmen völlig vorbei. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Auße…"?
Politikredakteurin
Reicht das aus, um Deutschlands Wirtschaft wieder in Gang zu bringen? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 328422 stellen müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es geht an den realen Bedürfnissen der Unternehmen völlig vorbei. Wir fordern einen Neustart.
Wer jetzt ablehnt, sollte erklären, was er stattdessen täte. Stillstand ist keine Politik.

Parteivorsitzende BSW
Beide Seiten streiten ums Wie, niemand fragt: Wollen wir das überhaupt? Bürgerbeteiligung null.
Politikredakteurin
Reicht das aus, um Deutschlands Wirtschaft wieder in Gang zu bringen? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 328422 stellen müssen.
Präsident BDI
Der Wachstumsimpuls bleibt hinter dem zurück, was die aktuelle Konjunkturschwäche erfordert. Beim Vorhaben „Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaf…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.

Parteivorsitzende BSW
Während Berlin verhandelt, leiden die Menschen. Das hier löst kein einziges reales Problem.
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