Bundesrat Wahlperiode 21 Gesetzgebung

Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen): Vereinfachung der Entscheidungsfindung über den Einsatz der Streitkräfte im Wege der Amtshilfe zur Verhinderung eines regionalen Katastrophennotstandes, Erweiterung der Befugnisse der Bundeswehr im Falle ihres Einsatzes gegen Drohnen; neuer Straftatbestand des vorsätzlichen unberechtigten Eindringens in die Luftseite eines…

Aktueller Stand

Verabschiedet

Letzte Aktivität: 27.02.2026

Initiiert von: Bundesregierung

Kein Verfahrensverlauf verfügbar.

Status: Verabschiedet

Beschreibung

Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen): Vereinfachung der Entscheidungsfindung über den Einsatz der Streitkräfte im Wege der Amtshilfe zur Verhinderung eines regionalen Katastrophennotstandes, Erweiterung der Befugnisse der Bundeswehr im Falle ihres Einsatzes gegen Drohnen; neuer Straftatbestand des vorsätzlichen unberechtigten Eindringens in die Luftseite eines Flugplatzes, Schaffung rechtssicherer Grundlage für die bereits in der Praxis vorgenommene separate Festsetzung der Luftsicherheitsgebühren für die einzelnen Flughafenstandorte, Möglichkeit zum Verzicht auf Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Personen aufgrund einer bereits vorliegenden gleichwertigen Überprüfung (z.B. Polizeibeamte); Einfügung § 15a und Änderung §§ 7a, 10, 17, 17a, 18 und 19 Luftsicherheitsgesetz

Metadaten

DIP-ID

328387

Typ

Gesetzgebung

Wahlperiode

21

Eingebracht

26.02.2026

Letzte Aktivität

27.02.2026

Zustimmungsbedürftig

Nein

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✓ BENEFITS
✈️
Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber
Erhöhte Sicherheit schützt Infrastruktur und Betrieb vor Störungen.
🧑‍✈️
Passagiere
Trägt zu einem sichereren Reiseerlebnis bei.
🇩🇪
Bundeswehr
Schafft eine klarere rechtliche Grundlage für den Einsatz zur Drohnenabwehr.
🛡️
Sicherheitsindustrie
Profitiert von erhöhter Nachfrage nach Drohnendetektions- und Abwehrtechnologie.
✗ BEARS COSTS
💰
Steuerzahler
Finanzierung der erweiterten Sicherheitsmaßnahmen und potenzieller Bundeswehreinsätze.
🚁
Drohnenbetreiber
Strengere Regulierungen und erhöhter bürokratischer Aufwand.
Aktivisten
Kriminalisierung von Protestformen in Sicherheitsbereichen von Flughäfen.
Annalena Baerbock
Annalena Baerbock Regierung Grüne

Bundesministerin des Auswärtigen

✓ Dafür

„Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes" — dieses Gesetz stärkt die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands in einem veränderten geopolitischen Umfeld. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.

♥ 179 20.11.2025 📋 Pressemitteilung der Bundesregierung
★ TOP
G
Georg Mascolo Presse

Investigativjournalist

? Frage

Wo ist die rote Linie zwischen Verteidigung und Eskalation? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 328387 stellen müssen.

♥ 128 29.11.2025 🎙 Spiegel
Sahra Wagenknecht
Sahra Wagenknecht BSW BSW

Parteivorsitzende BSW

✗ Dagegen

Beide Seiten streiten ums Wie, niemand fragt: Wollen wir das überhaupt? Bürgerbeteiligung null.

♥ 26 02.12.2025 🏛 Bundestagsrede
Friedrich Merz
Friedrich Merz CDU/CSU CDU

Fraktionsvorsitzender CDU/CSU

✗ Dagegen

Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es birgt Risiken einer weiteren Eskalation statt Diplomatie Priorität zu geben. Wir fordern einen Neustart.

♥ 86 ↩ 1 Antwort 15.12.2025 🏛 Bundestagsrede CDU/CSU
AB
Annalena Baerbock Regierung ✓ Dafür

Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.

♥ 48 · 10.02.2026
P
Prof. Dr. Matthias Herdegen Wissenschaft

Professor für Völkerrecht

◉ Analyse

Völkerrechtlich ist dieser Schritt vertretbar, aber die parlamentarische Kontrolle muss gewahrt bleiben. Beim Vorhaben „Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.

♥ 104 12.02.2026 📑 Expertenstmt. / Sachverständigenrat
M
Markus Söder CDU/CSU CSU

Ministerpräsident Bayern

✓ Dafür

Bayern unterstützt das Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, wenn föderale Interessen gewahrt bleiben.

♥ 0 28.02.2026 💬
Alice Weidel
Alice Weidel AfD AfD

Fraktionsvorsitzende AfD

↺ Korrektur

Die Behauptungen der Regierung zum Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes halten einer Überprüfung nicht stand.

♥ 0 ↩ 1 Antwort 28.02.2026 💬
GM
Georg Mascolo Presse ⚠ Warnung

Beim Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ist journalistische Wachsamkeit geboten. Die Kluft zwischen Ankündigung und Umsetzung ist oft groß.

♥ 0 · 28.02.2026
Sahra Wagenknecht
Sahra Wagenknecht BSW BSW

Parteivorsitzende BSW

? Frage

Wem nützt das Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes wirklich? Die Bundesregierung muss erklären, warum die normalen Bürger profitieren.

♥ 0 28.02.2026 💬
Robert Habeck
Robert Habeck Regierung Grüne

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

◉ Analyse

Das Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ist ein Kompromiss. Nicht alles ist perfekt, aber es ist ein Schritt nach vorn.

♥ 0 28.02.2026 💬
P
Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff Wissenschaft

Professorin für Öffentliches Recht

✗ Dagegen

Das Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes wirft Fragen der Verhältnismäßigkeit auf, die nicht überzeugend beantwortet sind.

♥ 0 28.02.2026 💬

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Methodik →
C
55/100
Demokratie-Qualität
👁 Transparenz 80
📊 Evidenzbasis 0
🏢 Lobbydruck 10
👥 Bürgerwirkung 50
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◈ BERICHTERSTATTER
Federführend
B
Bundesregierung
Einbringer
Vollständiger Verlauf im DIP →

Details

DIP-Vorgangs-ID 328387
Initiiert von

Bundesregierung

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