Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen): Vereinfachung der Entscheidungsfindung über den Einsatz der Streitkräfte im Wege der Amtshilfe zur Verhinderung eines regionalen Katastrophennotstandes, Erweiterung der Befugnisse der Bundeswehr im Falle ihres Einsatzes gegen Drohnen; neuer Straftatbestand des vorsätzlichen unberechtigten Eindringens in die Luftseite eines…
Verabschiedet
Letzte Aktivität: 27.02.2026
Initiiert von: Bundesregierung
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verabschiedet
Beschreibung
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen): Vereinfachung der Entscheidungsfindung über den Einsatz der Streitkräfte im Wege der Amtshilfe zur Verhinderung eines regionalen Katastrophennotstandes, Erweiterung der Befugnisse der Bundeswehr im Falle ihres Einsatzes gegen Drohnen; neuer Straftatbestand des vorsätzlichen unberechtigten Eindringens in die Luftseite eines Flugplatzes, Schaffung rechtssicherer Grundlage für die bereits in der Praxis vorgenommene separate Festsetzung der Luftsicherheitsgebühren für die einzelnen Flughafenstandorte, Möglichkeit zum Verzicht auf Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Personen aufgrund einer bereits vorliegenden gleichwertigen Überprüfung (z.B. Polizeibeamte); Einfügung § 15a und Änderung §§ 7a, 10, 17, 17a, 18 und 19 Luftsicherheitsgesetz
Metadaten
328387
Gesetzgebung
21
26.02.2026
27.02.2026
Nein
WHO BENEFITS?
𝕏 Share„Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes" — dieses Gesetz stärkt die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands in einem veränderten geopolitischen Umfeld. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Investigativjournalist
Wo ist die rote Linie zwischen Verteidigung und Eskalation? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 328387 stellen müssen.

Parteivorsitzende BSW
Beide Seiten streiten ums Wie, niemand fragt: Wollen wir das überhaupt? Bürgerbeteiligung null.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es birgt Risiken einer weiteren Eskalation statt Diplomatie Priorität zu geben. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
Professor für Völkerrecht
Völkerrechtlich ist dieser Schritt vertretbar, aber die parlamentarische Kontrolle muss gewahrt bleiben. Beim Vorhaben „Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Ministerpräsident Bayern
Bayern unterstützt das Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, wenn föderale Interessen gewahrt bleiben.
Die Behauptungen der Regierung zum Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes halten einer Überprüfung nicht stand.
Beim Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ist journalistische Wachsamkeit geboten. Die Kluft zwischen Ankündigung und Umsetzung ist oft groß.

Parteivorsitzende BSW
Wem nützt das Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes wirklich? Die Bundesregierung muss erklären, warum die normalen Bürger profitieren.
Professorin für Öffentliches Recht
Das Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes wirft Fragen der Verhältnismäßigkeit auf, die nicht überzeugend beantwortet sind.
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