Eingebracht Wahlperiode 20 Zustimmungsbedürftig Gesetzgebung

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h)

Schaffung einer einmaligen Ausnahmeregelung von der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zur möglichen Beteiligung des Bundes an den Entschuldungsmaßnahmen zugunsten der übermäßig verschuldeten Kommunen durch maximal hälftige Übernahme von Schulden der Länder bei Erhalt der grundsätzlichen kompetenzrechtlichen Verantwortung der Länder für die angemessene Finanzausstattung der Kommunen Einfügung A…

Aktueller Stand

1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen

Letzte Aktivität: 12.06.2025

Initiiert von: Bundesregierung

Kein Verfahrensverlauf verfügbar.

Status: 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen

Beschreibung

Schaffung einer einmaligen Ausnahmeregelung von der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zur möglichen Beteiligung des Bundes an den Entschuldungsmaßnahmen zugunsten der übermäßig verschuldeten Kommunen durch maximal hälftige Übernahme von Schulden der Länder bei Erhalt der grundsätzlichen kompetenzrechtlichen Verantwortung der Länder für die angemessene Finanzausstattung der Kommunen Einfügung Artikel 143h Grundgesetz Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Entlastung hochverschuldeter Kommunen von ihren Altschulden durch eine einmalige gemeinsame Kraftanstrengung des Bundes und der betroffenen Länder Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktion DIE LINKE auf BT-Drs 21/133 GESTA 21. WP D001

Metadaten

DIP-ID

320172

Typ

Gesetzgebung

Wahlperiode

20

Eingebracht

11.04.2025

Letzte Aktivität

12.06.2025

Zustimmungsbedürftig

Ja

Olaf Scholz
Olaf Scholz Regierung SPD

Bundeskanzler

✓ Dafür

„Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h)" — dieses Gesetz setzt wichtige politische Prioritäten in einem zentralen Reformbereich. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.

♥ 159 17.02.2026 📋 Pressemitteilung der Bundesregierung
★ TOP
H
Helene Bubrowski Presse

Politikredakteurin

? Frage

Was ändert sich für Bürger und Betriebe konkret? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 320172 stellen müssen.

♥ 59 01.11.2025 🎙 Spiegel
Sahra Wagenknecht
Sahra Wagenknecht BSW BSW

Parteivorsitzende BSW

✗ Dagegen

Beide Seiten streiten ums Wie, niemand fragt: Wollen wir das überhaupt? Bürgerbeteiligung null.

♥ 33 21.11.2025 🏛 Bundestagsrede
Friedrich Merz
Friedrich Merz CDU/CSU CDU

Fraktionsvorsitzender CDU/CSU

✗ Dagegen

Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es verfehlt die nötige Tiefe — ein weiteres Stückwerk aus Berlin. Wir fordern einen Neustart.

♥ 90 ↩ 1 Antwort 21.12.2025 🏛 Bundestagsrede CDU/CSU
OS
Olaf Scholz Regierung ✓ Dafür

Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143…"?

♥ 54 · 30.12.2025
P
Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff Wissenschaft

Professorin für Öffentliches Recht

◉ Analyse

Die verfassungsrechtliche Grundlage bedarf näherer Prüfung. Beim Vorhaben „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h)" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.

♥ 85 05.01.2026 📑 Expertenstmt. / Sachverständigenrat
G
Georg Mascolo Presse

Investigativjournalist

✗ Dagegen

Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes bleibt hinter dem zurück, was investigative Recherchen offengelegt haben.

♥ 0 ↩ 1 Antwort 28.02.2026 💬
GL
Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff Wissenschaft ✓ Dafür

Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes ist verfassungsrechtlich unbedenklich und stärkt die institutionelle Ordnung.

♥ 0 · 28.02.2026
Friedrich Merz
Friedrich Merz CDU/CSU CDU

Fraktionsvorsitzender CDU/CSU

? Frage

Was genau bewirkt das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes in der Praxis? Die Bundesregierung schuldet dem Parlament konkrete Antworten.

♥ 0 28.02.2026 💬
Sahra Wagenknecht
Sahra Wagenknecht BSW BSW

Parteivorsitzende BSW

↺ Korrektur

Die Darstellung als großer Wurf ist irreführend. In der Praxis ändert sich wenig.

♥ 0 28.02.2026 💬
Marco Buschmann
Marco Buschmann Regierung FDP

Bundesminister der Justiz

⚠ Warnung

Beim Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes besteht die Gefahr übereilter Gesetzgebung.

♥ 0 28.02.2026 💬
Yasmin Fahimi
Yasmin Fahimi Zivilgesellschaft

Vorsitzende DGB

◉ Analyse

Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes enthält positive Ansätze, bleibt aber hinter Gewerkschaftserwartungen zurück.

♥ 0 28.02.2026 💬

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Bundesrat-Status

Zustimmungspflichtig

Bundesrat muss zustimmen

Bundesrat Kompakt ↗
◈ BERICHTERSTATTER
Federführend
B
Bundesregierung
Einbringer
Vollständiger Verlauf im DIP →

Details

DIP-Vorgangs-ID 320172
Initiiert von

Bundesregierung

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