Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h)
Schaffung einer einmaligen Ausnahmeregelung von der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zur möglichen Beteiligung des Bundes an den Entschuldungsmaßnahmen zugunsten der übermäßig verschuldeten Kommunen durch maximal hälftige Übernahme von Schulden der Länder bei Erhalt der grundsätzlichen kompetenzrechtlichen Verantwortung der Länder für die angemessene Finanzausstattung der Kommunen Einfügung A…
1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen
Letzte Aktivität: 12.06.2025
Initiiert von: Bundesregierung
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen
Beschreibung
Schaffung einer einmaligen Ausnahmeregelung von der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zur möglichen Beteiligung des Bundes an den Entschuldungsmaßnahmen zugunsten der übermäßig verschuldeten Kommunen durch maximal hälftige Übernahme von Schulden der Länder bei Erhalt der grundsätzlichen kompetenzrechtlichen Verantwortung der Länder für die angemessene Finanzausstattung der Kommunen Einfügung Artikel 143h Grundgesetz Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Entlastung hochverschuldeter Kommunen von ihren Altschulden durch eine einmalige gemeinsame Kraftanstrengung des Bundes und der betroffenen Länder Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktion DIE LINKE auf BT-Drs 21/133 GESTA 21. WP D001
Metadaten
320172
Gesetzgebung
20
11.04.2025
12.06.2025
Ja

Bundeskanzler
„Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h)" — dieses Gesetz setzt wichtige politische Prioritäten in einem zentralen Reformbereich. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Politikredakteurin
Was ändert sich für Bürger und Betriebe konkret? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 320172 stellen müssen.

Parteivorsitzende BSW
Beide Seiten streiten ums Wie, niemand fragt: Wollen wir das überhaupt? Bürgerbeteiligung null.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es verfehlt die nötige Tiefe — ein weiteres Stückwerk aus Berlin. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143…"?
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Grundlage bedarf näherer Prüfung. Beim Vorhaben „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h)" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Investigativjournalist
Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes bleibt hinter dem zurück, was investigative Recherchen offengelegt haben.
Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes ist verfassungsrechtlich unbedenklich und stärkt die institutionelle Ordnung.

Parteivorsitzende BSW
Die Darstellung als großer Wurf ist irreführend. In der Praxis ändert sich wenig.

Bundesminister der Justiz
Beim Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes besteht die Gefahr übereilter Gesetzgebung.

Vorsitzende DGB
Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes enthält positive Ansätze, bleibt aber hinter Gewerkschaftserwartungen zurück.
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