Gesetz zur Stärkung der polizeilichen Befugnisse
Ausstattung von Strafverfolgungsbehörden mit digitalen Befugnissen, einschließlich dem Abgleich öffentlich zugänglicher Daten aus dem Internet mit Lichtbildern und Stimmen von Tatverdächtigen und anderen gesuchten Personen, automatisierter Datenanalyse sowie Anfragen geldwäscherechtlich Verpflichtete (z.B. Banken) durch das Bundeskriminalamt; Befugnis zur stichprobenartigen Befragung und Identität…
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzte Aktivität: 21.05.2025
Initiiert von: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der SPD
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Beschreibung
Ausstattung von Strafverfolgungsbehörden mit digitalen Befugnissen, einschließlich dem Abgleich öffentlich zugänglicher Daten aus dem Internet mit Lichtbildern und Stimmen von Tatverdächtigen und anderen gesuchten Personen, automatisierter Datenanalyse sowie Anfragen geldwäscherechtlich Verpflichtete (z.B. Banken) durch das Bundeskriminalamt; Befugnis zur stichprobenartigen Befragung und Identitätskontrolle auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zur Durchsetzung von Waffenverbotszonen und Allgemeinverfügungen der Bundespolizei, Evaluierung des Gesetzes drei Jahre nach Inkrafttreten; Einfügung §§ 10b, 16a, 22 und 63b sowie Änderung §§ 9 Bundeskriminalamtgesetz, Einfügung §§ 34a und 34b Bundespolizeigesetz sowie Einfügung § 98d Strafprozessordnung, Verordnungsermächtigung
Metadaten
319810
Gesetzgebung
20
30.01.2025
21.05.2025
Nein

Bundeskanzler
„Gesetz zur Stärkung der polizeilichen Befugnisse" — dieses Gesetz setzt wichtige politische Prioritäten in einem zentralen Reformbereich. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es verfehlt die nötige Tiefe — ein weiteres Stückwerk aus Berlin. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Gesetz zur Stärkung der polizeilichen Befugnisse"?
Politikredakteurin
Was ändert sich für Bürger und Betriebe konkret? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 319810 stellen müssen.
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Grundlage bedarf näherer Prüfung. Beim Vorhaben „Gesetz zur Stärkung der polizeilichen Befugnisse" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Was genau bewirkt das Gesetz zur Stärkung der polizeilichen Befugnisse in der Praxis? Die Bundesregierung schuldet dem Parlament konkrete Antworten.
Das Gesetz zur Stärkung der polizeilichen Befugnisse adressiert ein reales Problem mit konkreten Maßnahmen.
Ministerpräsident Bayern
Das Gesetz zur Stärkung der polizeilichen Befugnisse missachtet die Interessen der Länder.
Präsident DIW Berlin
Die makroökonomische Analyse ist differenzierter, als die öffentliche Debatte vermuten lässt.
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