Gesetz zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete
Maßnahmenbündel zum Mieterschutz: Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von 6 auf 7 Jahre, Senkung der Kappungsgrenze von 15 auf 11 Prozent bei Mieterhöhungen im Bestand in durch Länderverordnung ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, Verpflichtung zur Ausweisung des Möblierungszuschlags, Einführung einer Mietspiegelerstellungspflicht für Gemein…
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzte Aktivität: 21.05.2025
Initiiert von: Bundesregierung
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Beschreibung
Maßnahmenbündel zum Mieterschutz: Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von 6 auf 7 Jahre, Senkung der Kappungsgrenze von 15 auf 11 Prozent bei Mieterhöhungen im Bestand in durch Länderverordnung ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, Verpflichtung zur Ausweisung des Möblierungszuschlags, Einführung einer Mietspiegelerstellungspflicht für Gemeinden ab 100.000 Einwohner, Übertragung der Schonfristregelungen auf die ordentliche Kündigung im Wohnraummietrecht; Änderung §§ 556g, 558, 558d und 573 Bürgerliches Gesetzbuch, Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche sowie § 5 Wirtschaftsstrafgesetz 1954
Metadaten
319056
Gesetzgebung
20
19.02.2025
21.05.2025
Ja
🏛 Bundesrat-Abstimmung
Zustimmungsbedürftig
Bundesminister der Justiz
„Gesetz zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.

Bundesminister der Justiz
Das Vorhaben 'Gesetz zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnr...' modernisiert unser Rechtssystem und stärkt den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Der Rechtsstaat muss mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt halten.
Die juristische Fachwelt beobachtet dieses Gesetzgebungsvorhaben mit gemischten Gefühlen. Ambitioniert ja, aber in der Detailausarbeitung bleiben Fragen offen.
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Einordnung dieses Vorhabens erfordert sorgfältige Prüfung. Grundrechtseingriffe müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht über das Ziel hinausschießen.
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Gesetz zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummi…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 319056 stellen müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Wer jetzt ablehnt, sollte erklären, was er stattdessen täte. Stillstand ist keine Politik.
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