Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention
Verbesserung der Prävention von Suizidversuchen und Suiziden in allen Altersgruppen durch Information, Aufklärung, Forschung sowie frühzeitige und umfassende Unterstützung Betroffener, Vorbeugung suizidalen Verlangens sowie Stärkung des gesellschaftlichen Bewusstseins und Enttabuisierung des Themas; Informationspflicht durch Angehörige bestimmter Berufsgruppen bei Kenntnis einer Suizidgefahr, Einr…
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzte Aktivität: 21.05.2025
Initiiert von: Bundesregierung
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Beschreibung
Verbesserung der Prävention von Suizidversuchen und Suiziden in allen Altersgruppen durch Information, Aufklärung, Forschung sowie frühzeitige und umfassende Unterstützung Betroffener, Vorbeugung suizidalen Verlangens sowie Stärkung des gesellschaftlichen Bewusstseins und Enttabuisierung des Themas; Informationspflicht durch Angehörige bestimmter Berufsgruppen bei Kenntnis einer Suizidgefahr, Einrichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention im BMG; regelmäßige Berichterstattung an den Bundestag, Evaluation des Suizidpräventionsgesetzes, Durchführung von Modellvorhaben in jedem Bundesland u.a.; Gesetz zur Prävention von Suizidversuchen und Suiziden ( Suizidpräventionsgesetz – SuizidPrävG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 20 und Einfügung § 64f Fünftes Buch Sozialgesetzbuch Bezug: Nationale Suizidpräventionsstrategie der Bundesregierung vom 2. Mai 2024 Entschließung des Deutschen Bundestages "Suizidprävention stärken" (BT-Drucksache 20/7630)
Metadaten
319053
Gesetzgebung
20
19.02.2025
21.05.2025
Ja
🏛 Bundesrat-Abstimmung
Zustimmungsbedürftig
Bundeskanzler
„Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention" — dieses Gesetz setzt wichtige politische Prioritäten in einem zentralen Reformbereich. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Politikredakteurin
Was ändert sich für Bürger und Betriebe konkret? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 319053 stellen müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es verfehlt die nötige Tiefe — ein weiteres Stückwerk aus Berlin. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Grundlage bedarf näherer Prüfung. Beim Vorhaben „Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.

Parteivorsitzende BSW
Weder Regierung noch CDU haben recht. Dieses Gesetz dient Lobbyinteressen, nicht den Bürgern. „Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidpräventio…" ist ein Beispiel für das Versagen des politischen Establishments.
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