Gesetz zum verbesserten Zugang zu und zur Nutzung von Daten für die Forschung
Verbesserung des Zugangs der Forschung zu Daten der öffentlichen Hand, der Datenzusammenführung zu Forschungszwecken sowie der besseren Auffindbarkeit dezentral gehaltener Forschungsdaten: Einrichtung eines Deutschen Zentrums für Mikrodaten beim Statistischen Bundesamt, Schutz (besonderer Kategorien) personenbezogener Daten, Geheimhaltungspflicht, Strafvorschriften, Verpflichtung zur Erstellung un…
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzte Aktivität: 21.05.2025
Initiiert von: Fraktion der FDP
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Beschreibung
Verbesserung des Zugangs der Forschung zu Daten der öffentlichen Hand, der Datenzusammenführung zu Forschungszwecken sowie der besseren Auffindbarkeit dezentral gehaltener Forschungsdaten: Einrichtung eines Deutschen Zentrums für Mikrodaten beim Statistischen Bundesamt, Schutz (besonderer Kategorien) personenbezogener Daten, Geheimhaltungspflicht, Strafvorschriften, Verpflichtung zur Erstellung und Zugänglichmachung von Metadaten für öffentliche Forschungseinrichtungen des Bundes sowie institutionell geförderte Forschungseinrichtungen, Metadatenstandards; Gesetz über den Zugang zu und die Nutzung von Daten für die Forschung ( Forschungsdatengesetz – FDG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung und Einfügung versch. §§ in 7 weiteren Gesetzen; Verordnungsermächtigung Bezug: Abschlussbericht der Fokusgruppe private Altersvorsorge vom 18. Juli 2023
Metadaten
318777
Gesetzgebung
20
19.12.2024
21.05.2025
Nein

Bundesminister für Digitales und Verkehr
„Gesetz zum verbesserten Zugang zu und zur Nutzung von Daten für die Forschung" — dieses Gesetz macht Deutschland als Digitalstandort wieder wettbewerbsfähiger. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.

Bundesminister für Digitales und Verkehr
'Gesetz zum verbesserten Zugang zu und zur Nutzung von D...' treibt die Digitalisierung Deutschlands voran. Moderne Verwaltung und digitale Infrastruktur sind keine Kür, sondern Pflicht.
Die föderale Zersplitterung der IT-Infrastruktur ist Deutschlands digitale Achillesferse. Ob dieses Gesetz daran etwas ändert, bleibt abzuwarten.

Stellv. Fraktionsvorsitzender
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es ignoriert fundamentale Datenschutzbedenken, die wir in Berlin seit Jahren vortragen. Wir fordern einen Neustart.
Wer jetzt ablehnt, sollte erklären, was er stattdessen täte. Stillstand ist keine Politik.
Investigativjournalist
Wird Deutschland mit diesem Gesetz tatsächlich digital? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 318777 stellen müssen.

Stellv. Fraktionsvorsitzender
Digitalpolitik muss Datenschutz und Innovation zusammendenken. Dieses Vorhaben macht Fortschritte, aber der Datenschutz darf nicht unter die Räder geraten.
Professorin für Europarecht
Die Vereinbarkeit mit der DSGVO und dem EU AI Act muss genau geprüft werden. Beim Vorhaben „Gesetz zum verbesserten Zugang zu und zur Nutzung von Daten …" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
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