Gesetz zur Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller in der Paketbranche
Konkretisierung und Vereinfachung der Vorgaben für die Zustellung schwerer Pakete: verpflichtende Zwei-Personen-Zustellung von Paketen ab einem Einzelgewicht von 23 Kilogramm ohne Ausnahmemöglichkeiten, Evaluierung der Regelung durch das BMWK innerhalb von drei Jahren; Änderung §§ 5, 9, 73 und 112 Postgesetz
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzte Aktivität: 21.05.2025
Initiiert von: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der SPD
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Beschreibung
Konkretisierung und Vereinfachung der Vorgaben für die Zustellung schwerer Pakete: verpflichtende Zwei-Personen-Zustellung von Paketen ab einem Einzelgewicht von 23 Kilogramm ohne Ausnahmemöglichkeiten, Evaluierung der Regelung durch das BMWK innerhalb von drei Jahren; Änderung §§ 5, 9, 73 und 112 Postgesetz
Metadaten
318739
Gesetzgebung
20
20.12.2024
21.05.2025
Nein

Bundeskanzler
„Gesetz zur Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller in der Paketbranche" — dieses Gesetz setzt wichtige politische Prioritäten in einem zentralen Reformbereich. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Grundlage bedarf näherer Prüfung. Beim Vorhaben „Gesetz zur Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller in de…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es verfehlt die nötige Tiefe — ein weiteres Stückwerk aus Berlin. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
Politikredakteurin
Was ändert sich für Bürger und Betriebe konkret? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 318739 stellen müssen.
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