Gesetz zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland (Zustrombegrenzungsgesetz)
Begrenzung des Zuzugs von Ausländern als ausdrückliche Zielbestimmung des Aufenthaltsrechts, Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, Befugniserweiterung der Bundespolizei für aufenthaltsbeendende Maßnahmen in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich (u.a. Bahnhöfe); Änderung §§ 1, 36a und 71 Aufenthaltsgesetz
Abgelehnt
Letzte Aktivität: 09.04.2025
Initiiert von: Fraktion der CDU/CSU
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Abgelehnt
Beschreibung
Begrenzung des Zuzugs von Ausländern als ausdrückliche Zielbestimmung des Aufenthaltsrechts, Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, Befugniserweiterung der Bundespolizei für aufenthaltsbeendende Maßnahmen in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich (u.a. Bahnhöfe); Änderung §§ 1, 36a und 71 Aufenthaltsgesetz
Metadaten
315331
Gesetzgebung
20
31.01.2025
09.04.2025
Ja
Bundesministerin des Innern
Zu 'Gesetz zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Dritts...': Die Bundesregierung verfolgt eine klare migrationspolitische Linie - humanitär und konsequent zugleich. Wir stärken die Ordnung, ohne Grundrechte zu opfern.

Bundeskanzler
„Gesetz zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deu…" — dieses Gesetz setzt wichtige politische Prioritäten in einem zentralen Reformbereich. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Hinter den Zahlen und Paragraphen stehen reale Menschen und reale Kommunen am Limit. Diese Perspektive fehlt in der politischen Debatte zu oft.

Parteivorsitzende BSW
Beide Seiten streiten ums Wie, niemand fragt: Wollen wir das überhaupt? Bürgerbeteiligung null.
Politikredakteurin
Was ändert sich für Bürger und Betriebe konkret? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 315331 stellen müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es verfehlt die nötige Tiefe — ein weiteres Stückwerk aus Berlin. Wir fordern einen Neustart.
Wer jetzt ablehnt, sollte erklären, was er stattdessen täte. Stillstand ist keine Politik.
Professorin für Öffentliches Recht
Migrationsrechtliche Maßnahmen müssen stets im Einklang mit dem Grundgesetz und dem Europarecht stehen. Die Verhältnismäßigkeit ist dabei der entscheidende Maßstab.
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Grundlage bedarf näherer Prüfung. Beim Vorhaben „Gesetz zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaats…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
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