Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
Anpassungen des Einkommensteuertarifs (Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag, des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs mit Ausnahme der "Reichensteuer" für 2025 und ab 2026, damit u.a. Freistellung des Existenzminimums und Ausgleich der kalten Progression), Umsetzung von Aufträgen aus dem Koalitionsvertrag (Überführung de…
Verkündet
Letzte Aktivität: 31.01.2025
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 01.01.2025
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Anpassungen des Einkommensteuertarifs (Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag, des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs mit Ausnahme der "Reichensteuer" für 2025 und ab 2026, damit u.a. Freistellung des Existenzminimums und Ausgleich der kalten Progression), Umsetzung von Aufträgen aus dem Koalitionsvertrag (Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren für Ehegatten und Lebenspartner, Anpassungen zur Gemeinnützigkeit, Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen), Maßnahmen des Wachstumspakets (Reform von Sammelabschreibungen, Abschreibungsregelungen, Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung), stufenweise Anhebung des Kindergeldes, Erhöhung des Sofortzuschlages bei Sozialleistungen für Minderjährige, Steuerbefreiung der Stiftung Generationenkapital, Digitalisierung der Sterbefallanzeigen, Anpassungen an EuGH-Rechtsprechung betr. Kindergeld und Freibeträge für Kinder von Unionsbürgern u.a.; Änderung von 11 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in weiteren 3 Gesetzen; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren, Klarstellungen zur Gemeinnützigkeit u.a. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2022 und vom 1. August 2022 zu Familienleistungen für Unionsbürger (C-328/20 und C-411/20) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags, des steuerlichen Kinderfreibetrags und des Kindergeldes, Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs (Ausgleich der kalten Progression), Anhebung von Sofortzuschlägen und Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag, häufigere Datenaktualisierungen beim Finanzausgleich; Streichung vorgesehener Maßnahmen betr. Faktorverfahren, Gemeinnützigkeit, Mitteilungspflicht zu Steuergestaltungen, Sammelabschreibungen, degressive und lineare Ab
Metadaten
314887
Gesetzgebung
20
20.12.2024
31.01.2025
Ja
Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
In Kraft: 01.01.2025
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𝕏 ShareWir bewahren die arbeitende Bevölkerung auch in den kommenden beiden Jahren vor schleichenden Steuererhöhungen. Der Staat darf kein Inflationsgewinner sein. Gleichzeitig erhöhen wir den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag, zunächst rückwirkend für 2024 und dann auch für 2025 und 2026. Solange wir für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler noch keinen Automatismus – keinen „Tarif auf Rädern" – haben, müssen regelmäßig die Gesetze angepasst werden. Insgesamt werden wir Menschen und Betriebe um 30 Milliarden Euro entlasten. Gleichzeitig setzen wir erste Maßnahmen unserer Wachstumsinitiative um, damit der Standort Deutschland wieder attraktiver wird.
Stellv. Hauptgeschäftsführer Deutscher Städte- und Gemeindeb
Wir fordern eine Kompensation der Steuermindereinnahmen. Die erhöhten degressiven Abschreibungsmöglichkeiten würden die kommunalen Haushalte treffen, die aber zugleich gefordert seien bei Investitionen.
Expertin Steuer- und Finanzpolitik, Hans-Böckler-Stiftung
Wir können nicht damit rechnen, dass die Haushalte in der Breite entlastet werden. Zwar finde Entlastung im Steuersystem mit den beiden Gesetzentwürfen statt. Insbesondere bei mittleren Einkommen werde das aber infolge steigender Sozialabgaben aufgezehrt.
Generalsekretär Wirtschaftsrat der CDU
Das ist ein Bürokratiemonster im Tarnmantel! Das Steuerfortentwicklungsgesetz ist ein Bürokratiemonster, getarnt als Entlastungspaket. Die nationale Anzeigenpflicht führt zu einem enormen bürokratischen Aufwand und ist ein klassischer Fall rot-grüner Überregulierung, ohne das angestrebte Ziel – die Verhinderung von Steuerbetrug – auch wirklich zu erreichen. Was dieses Gesetz tatsächlich bewirkt, ist die Schaffung von 80 neuen Beamtenstellen im Bundesministerium der Finanzen, die dieses Monstrum künftig verwalten sollen. Ich appelliere eindringlich an die Fraktionsführung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sich in dieser Sache nicht beirren zu lassen.
„Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteue…" — dieses Gesetz stärkt die finanzielle Stabilität und gibt der Wirtschaft die nötige Planungssicherheit. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es ist ein weiterer Griff in die Taschen der Steuerzahler ohne erkennbaren Mehrwert. Wir fordern einen Neustart.
Wer jetzt ablehnt, sollte erklären, was er stattdessen täte. Stillstand ist keine Politik.
Präsident DIW Berlin
Die fiskalische Wirkung bleibt unter den Erwartungen — strukturelle Reformen wären effektiver. Beim Vorhaben „Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassun…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Politikredakteurin
Wer profitiert von diesem Gesetz wirklich, und wer zahlt die Rechnung? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 314887 stellen müssen.

Parteivorsitzende BSW
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Eink lenkt von den eigentlichen Problemen ab: soziale Ungleichheit und steigende Lebenshaltungskosten.
Investigativjournalist
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Eink adressiert ein reales Problem mit konkreten Maßnahmen.

Bundesminister der Justiz
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Eink ist rechtlich tragfähig, sollte aber evaluiert werden.
Die Wirtschaft ist bereit, ihren Beitrag zu leisten, aber das Verhältnis von Aufwand und Nutzen stimmt nicht.

Vorsitzende DGB
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Eink geht zu Lasten der Beschäftigten. Der DGB fordert Nachbesserungen.
Präsident DIW Berlin
Welche makroökonomischen Effekte erwartet die Bundesregierung? Die Folgenabschätzungen sind lückenhaft.
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