Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
Zahlreiche detaillierte Einzelregelungen betr. Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit Stärkung der Interessenvertretung der Pflege sowie der Patientenvertretung, Beschleunigung der Entscheidungen der Selbstverwaltung und Ausbau der Mitsprachemöglichkeiten der Vertretungen der Hebammen, wissenschaftlicher Fachgesellschaften und weiterer Betroffener, Ermöglichung digitaler Si…
Verkündet
Letzte Aktivität: 21.03.2025
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 02.12.2024
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Zahlreiche detaillierte Einzelregelungen betr. Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit Stärkung der Interessenvertretung der Pflege sowie der Patientenvertretung, Beschleunigung der Entscheidungen der Selbstverwaltung und Ausbau der Mitsprachemöglichkeiten der Vertretungen der Hebammen, wissenschaftlicher Fachgesellschaften und weiterer Betroffener, Ermöglichung digitaler Sitzungen und Beschlussfassungen von Selbstverwaltungsorganen, Erleichterung der Gründung Medizinischer Versorgungszentren durch Kommunen, Verbesserung und Erleichterung der ambulanten Behandlung psychisch Kranker, Beschleunigung von Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen, Erhöhung der Leistung- und Servicequalitätstransparenz von Kranken- und Pflegekassen durch ein digitales Informations- und Vergleichsangebot für gesetzlich Versicherte, Begrenzung des Wechsels aus der privaten Krankenversicherung in die Familienversicherung der GKV, Beitragsfreiheit für Waisenrenten bei Freiwilligendiensten, Reform der hausärztlichen Vergütung, u.a. Entbudgetierung, Bürokratieabbau für Ärzte im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung verordneter Leistungen, Streichung des Zusatzentgelts für SARS-CoV-2-Testungen, Fortentwicklung der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen, erweiterte Prüfrechte des Bundesrechnungshofs u.a.; Änderung von 5 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verzicht auf Regelungen zu kommunalen Gesundheitsregionen, Gesundheitskiosken und Primärversorgungszentren, Änderungen betr. Altersbeschränkung für Notfallkontrazeptiva bei sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung sowie Versorgung mit medizinisch notwendigen Wundbehandlungsprodukten; redaktionelle Anpassungen; Streichung der Änderung von 4 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung
Metadaten
312308
Gesetzgebung
20
14.02.2025
21.03.2025
Nein
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
In Kraft: 02.12.2024
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𝕏 ShareDie wichtigste Reform, die wir hier machen, ist: Wir entbudgetieren die Honorare der Hausärzte. Damit beenden wir das, was von Horst Seehofer vor 30 Jahren eingeführt worden ist. Die Budgets in der hausärztlichen Versorgung sind eine Geißel für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen. Wenn wir ohnehin zu wenige Hausärzte haben, kann es nicht sein, dass wir nicht alle Leistungen bezahlen, die von diesen Hausärzten erbracht werden. Das beenden wir jetzt.

Gesundheitspolitiker CDU/CSU
Hören Sie auf mit Ihren Versorgungsverbesserungsgesetzen, Ankündigungen, Dingen, die Sie vorschlagen, die Sie in die Versorgung bringen wollen und dann nicht mal ansatzweise regeln! Das ist Sand in die Augen der Bürgerinnen und Bürger.
Spitzenverband Bund der Krankenkassen
Die hausärztliche Tätigkeit soll durch eine vollständige Entbudgetierung dauerhaft finanziell attraktiver ausgestaltet werden. Hierfür sieht der GKV-Spitzenverband unter den bestehenden Gegebenheiten keine Notwendigkeit.
Ärztliche Selbstverwaltung
Die Bundesärztekammer unterstützt das Anliegen des Gesetzgebers, die hausärztliche Versorgung zu stärken. Die vorgesehene Entbudgetierung, die Einführung einer Versorgungspauschale für chronisch kranke Patientinnen und Patienten und die Vorhaltepauschale sind grundsätzlich sachgerecht.
„Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorg…" — dieses Gesetz verbessert die Versorgungssituation für Millionen von Patienten messbar. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es schafft neue Bürokratie, ohne die strukturellen Probleme im Gesundheitssystem zu lösen. Wir fordern einen Neustart.
Wer jetzt ablehnt, sollte erklären, was er stattdessen täte. Stillstand ist keine Politik.

Parteivorsitzende BSW
Beide Seiten streiten ums Wie, niemand fragt: Wollen wir das überhaupt? Bürgerbeteiligung null.
Leiterin ARD Hauptstadtstudio
Können Patienten auf schnellere Verbesserungen hoffen, oder ist das nur Papier? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 312308 stellen müssen.
Professor für Sozialrecht
Die Finanzierungsarchitektur dieses Gesetzes wird zu Lasten der Beitragszahler gehen. Beim Vorhaben „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
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