Gesetz zum Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrag
Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern (Zweiter IT-Änderungsstaatsvertrag): Ausweitung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im IT-Planungsrat und in der gemeinsamen Anstalt für Föderale IT-Kooperation (FITKO), Neuausrichtung der Finanzierung der FITKO durch Einrichtung eines dauerhaften Budgets für Digitalisierungsprojekte sowie für digitale Lösungen, Erweiterung der Aufgaben…
Verkündet
Letzte Aktivität: 18.07.2025
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 31.10.2024
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern (Zweiter IT-Änderungsstaatsvertrag): Ausweitung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im IT-Planungsrat und in der gemeinsamen Anstalt für Föderale IT-Kooperation (FITKO), Neuausrichtung der Finanzierung der FITKO durch Einrichtung eines dauerhaften Budgets für Digitalisierungsprojekte sowie für digitale Lösungen, Erweiterung der Aufgaben des IT-Planungsrats; Bekanntmachungserlaubnis
Metadaten
312281
Gesetzgebung
20
18.10.2024
18.07.2025
Nein
Gesetz zum Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrag
In Kraft: 31.10.2024
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Bundeskanzler
„Gesetz zum Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrag" — dieses Gesetz setzt wichtige politische Prioritäten in einem zentralen Reformbereich. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es verfehlt die nötige Tiefe — ein weiteres Stückwerk aus Berlin. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Grundlage bedarf näherer Prüfung. Beim Vorhaben „Gesetz zum Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrag" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Politikredakteurin
Was ändert sich für Bürger und Betriebe konkret? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 312281 stellen müssen.
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