Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Einführung eines für alle Kraftfahrzeugführer geltenden THC-Grenzwerts von 3,5 ng/m THC im Blutserum im Straßenverkehr und eines Alkoholverbots für Cannabiskonsumenten sowie einer besonderen Regelung betr. Cannabis im Straßenverkehr für Fahranfänger; Änderung §§ 24a, 24c, 25, 26 und Anlage Straßenverkehrsgesetz, versch. §§ und Anlagen Fahrerlaubnis-Verordnung sowie §§ 1, 3, 4 und Anlage Bußgeldkat…
Verkündet
Letzte Aktivität: 31.10.2025
Initiiert von: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
✅ In Kraft seit 22.08.2024
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Einführung eines für alle Kraftfahrzeugführer geltenden THC-Grenzwerts von 3,5 ng/m THC im Blutserum im Straßenverkehr und eines Alkoholverbots für Cannabiskonsumenten sowie einer besonderen Regelung betr. Cannabis im Straßenverkehr für Fahranfänger; Änderung §§ 24a, 24c, 25, 26 und Anlage Straßenverkehrsgesetz, versch. §§ und Anlagen Fahrerlaubnis-Verordnung sowie §§ 1, 3, 4 und Anlage Bußgeldkatalog-Verordnung Bezug: Empfehlungen der vom BMDV eingesetzten Expertenarbeitsgruppe zur Ermittlung eines THC-Grenzwerts im Straßenverkehr aus März 2024
Metadaten
311889
Gesetzgebung
20
29.10.2025
31.10.2025
Ja
Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
In Kraft: 22.08.2024
PDF öffnen ↗🏛 Bundesrat-Abstimmung
Zustimmungsbedürftig
Bundesminister der Justiz
„Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenver…" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 311889 stellen müssen.

Parteivorsitzende BSW
Beide Seiten streiten ums Wie, niemand fragt: Wollen wir das überhaupt? Bürgerbeteiligung null.
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
Präsident BDI
Die Wirtschaft ist bereit, ihren Beitrag zu leisten, aber das Verhältnis von Aufwand und Nutzen stimmt nicht.
Emeritus für Öffentliches Recht
Beim Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer besteht die Gefahr, dass die Balance verschoben wird.
Präsident DIW Berlin
Das Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer adressiert strukturelle Herausforderungen. Ökonomisch grundsätzlich richtig.
Wie wird das Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer in die Gesamtsystematik integriert?

Parteivorsitzende BSW
Das Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer enthält sowohl sinnvolle als auch fragwürdige Elemente.
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