Medizinforschungsgesetz
Stärkung des Standorts Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung, Beschleunigung des Zugangs zu neuen Therapieoptionen für Patienten und Förderung von Wachstum und Beschäftigung durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten; Verzahnung des strahlenschutzrechtlichen Anzeige- und Genehmigungsverfahrens für Anwe…
Verkündet
Letzte Aktivität: 12.02.2026
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 01.07.2024
Gesetzentwurf
Empfehlungen der Ausschüsse
Empfehlungen der Ausschüsse
1. Durchgang
Beschlussdrucksache
Gesetzentwurf
1. Beratung
Änderung der Ausschussüberweisung
Beschlussempfehlung und Bericht
2. Beratung
3. Beratung
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Empfehlungen der Ausschüsse
Berichtigung zum Gesetzesbeschluss
2. Durchgang
Beschlussdrucksache
Unterrichtung
Beschreibung
Stärkung des Standorts Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung, Beschleunigung des Zugangs zu neuen Therapieoptionen für Patienten und Förderung von Wachstum und Beschäftigung durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten; Verzahnung des strahlenschutzrechtlichen Anzeige- und Genehmigungsverfahrens für Anwendungen radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck medizinischer Forschung mit den medizinprodukterechtlichen Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren und den Verfahren zur Genehmigung einer klinischen Prüfung mit Arzneimitteln, Neuregelungen bei Ethik-Kommissionen; Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/59/Euratom; Änderung von 5 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Strategiepapier der Bundesregierung "Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Pharmabereich in Deutschland" vom 13. Dezember 2023 Richtlinie 2013/59/Euratom vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom (ABl. L 13, 17.01.2014, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: zahlreiche Änderungen betr. Verbindlichkeit der Standardvertragsklauseln, Ausdehnung von Arzneimittel-Regelungen auf Medizinprodukte, Förderung von Kinderstudien und sogen. Investigator Initiated Trials (Studien ohne kommerzielles Interesse), Strahlenschutz für Kinder, Vertraulichkeit von Erstattungspreisen für Arzneimittel mit neuartigen Wirkstoffen, Besetzung der Bundesethikkommission, Verfahrensvereinfachung für Studienkoordinatoren in einzelnen Kliniken, Vergütung meldepflichtiger implantatbezogener Maßnahmen u.a.; Änderung von 1 weiteren Gesetz und 1 weiteren Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung
Metadaten
310586
Gesetzgebung
20
26.01.2026
12.02.2026
Ja
🏛 Bundesrat-Abstimmung
ZustimmungsbedürftigWHO BENEFITS?
𝕏 Sharevfa-Präsident
Die Bundesregierung hat erkannt, dass Pharmaforschung im eigenen Land für die Versorgung von Patientinnen und Patienten elementar ist. Wenn diese Forschung zunehmend nur noch andernorts stattfindet, wandern wichtige Zukunftskompetenzen ab, und mit ihnen wirtschaftliche Chancen. Um hier gegenzusteuern, sind schnellere Entscheidungswege, mehr Zugang zu Gesundheitsdaten sowie landesweit konsistente ethische und Datenschutz-Anforderungen nötig. Die heute vorgestellten Eckpunkte des geplanten Medizinforschungsgesetzes zeigen dazu in die richtige Richtung.
Mit dem Medizinforschungsgesetz stärken wir die Erforschung und Herstellung neuer Arzneimittel und Medizinprodukte am Standort Deutschland. Wir sorgen für schnelle, verlässliche und unbürokratische Verfahren. Das gibt den beteiligten Forschenden und Unternehmen Planungssicherheit. Es stärkt den Forschungsstandort und fördert Wachstum und Beschäftigung. Und es kommt direkt den Patientinnen und Patientinnen in Deutschland zugute, die von neuen Therapien profitieren können.
Unabhängiges wissenschaftliches Institut
Die Empfehlungen an die EMA umfassten damals sowohl organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Trennung von „Beratern“ und „Bewertern“ als auch Maßnahmen zur Gewährleistung der Transparenz von Verfahren, Methoden und Entscheidungen.

Gesundheitspolitische Sprecherin Linksfraktion
Dieses Gesetz hat einen Abschnitt, der offenbar ganz speziell auf die Bedürfnisse des Pharmagiganten Eli Lilly zugeschnitten worden ist. Die Vermutung liegt nahe, dass sie den als Belohnung dafür bekommen haben, dass sie in Rheinland-Pfalz ein neues Werk errichten.
Leiterin ARD Hauptstadtstudio
Können Patienten auf schnellere Verbesserungen hoffen, oder ist das nur Papier? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 310586 stellen müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es schafft neue Bürokratie, ohne die strukturellen Probleme im Gesundheitssystem zu lösen. Wir fordern einen Neustart.
Wer jetzt ablehnt, sollte erklären, was er stattdessen täte. Stillstand ist keine Politik.
Professor für Sozialrecht
Die Finanzierungsarchitektur dieses Gesetzes wird zu Lasten der Beitragszahler gehen. Beim Vorhaben „Medizinforschungsgesetz" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
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