Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
Rechtsanpassungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung: Förderung bereits fortgeschrittener Digitalisierung in allen Verfahrensordnungen u.a. durch Hybridaktenführung, elektr. Übermittlung von Scans schriftlich einzureichender Anträge und Erklärungen sowie Formfiktion bei in elektronischen Schriftsätzen enthaltenen Willenserklärungen, Ausnahme von der Pf…
Verkündet
Letzte Aktivität: 26.07.2024
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 17.07.2024
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Rechtsanpassungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung: Förderung bereits fortgeschrittener Digitalisierung in allen Verfahrensordnungen u.a. durch Hybridaktenführung, elektr. Übermittlung von Scans schriftlich einzureichender Anträge und Erklärungen sowie Formfiktion bei in elektronischen Schriftsätzen enthaltenen Willenserklärungen, Ausnahme von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung bei Verschlusssachen sowie in Strafsachen bei umfänglichen Akten, Erleichterungen bei der Strafantragstellung, Ersetzung von Schriftformerfordernissen, audiovisuelle Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung, Textform für die anwaltliche Vergütungsberechnung, digitale Kommunikation im Insolvenzrecht und Restrukturierungsrecht, Festlegung technischer Standards durch Rechtsverordnung, beschränkte Zulassung des Identifizierungsverfahrens ELSTER, datenschutzrechtliche Klarstellungen bei elektronischen Postfächern; Änderung und Einfügung zahlr. §§ in 18 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verpflichtung des Revisionsgerichts zur Mitteilung der Themenschwerpunkte der Revisionshauptverhandlung an Verfahrensbeteiligte, Möglichkeit der schriftsätzlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses im Wege der Zustellung über das besondere elektronische Anwaltspostfach, Klarstellungen, Korrektur, Folgeänderungen; Erneute sowie zusätzliche Änderung versch. §§ in 7 Gesetzen
Metadaten
309835
Gesetzgebung
20
05.07.2024
26.07.2024
Nein
Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
In Kraft: 17.07.2024
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Bundesminister der Justiz
„Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 309835 stellen müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Wer jetzt ablehnt, sollte erklären, was er stattdessen täte. Stillstand ist keine Politik.
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.

Parteivorsitzende BSW
Während Berlin verhandelt, leiden die Menschen. Das hier löst kein einziges reales Problem.
Professorin für Europarecht
Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz wirft Fragen der Gesetzessystematik auf.
Die verfassungsrechtliche Kritik ist teilweise berechtigt, teilweise überzogen.

Parteivorsitzende BSW
Wem nützt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz wirklich? Die Bundesregierung muss erklären, warum die normalen Bürger profitieren.
Investigativjournalist
Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz adressiert ein reales Problem mit konkreten Maßnahmen.
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