Zweites Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, zur Anpassung bestimmter Vorschriften über den Schutz geografischer Herkunftsangaben im Landwirtschaftsbereich und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Anpassung der Regelungen zur Umweltstatistik, insbes. zur Erfüllung europäischer Berichtspflichten: Durchführung der zehnjährlichen Vollerhebung zu Verpackungen im Jahr 2023 auf Grundlage des nunmehr auch mit Daten zu Herstellern von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen befüllten Registers der Zentralen Stelle, Anpassung der Periodizität und Lieferfrist zur Erhebung von Angaben zu pass…
Verkündet
Letzte Aktivität: 26.07.2024
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 16.05.2024
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Status: Verkündet
Beschreibung
Anpassung der Regelungen zur Umweltstatistik, insbes. zur Erfüllung europäischer Berichtspflichten: Durchführung der zehnjährlichen Vollerhebung zu Verpackungen im Jahr 2023 auf Grundlage des nunmehr auch mit Daten zu Herstellern von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen befüllten Registers der Zentralen Stelle, Anpassung der Periodizität und Lieferfrist zur Erhebung von Angaben zu passiv gefischten Abfällen, Erhebung des Infrastruktur Leckage Index in Wasserstatistiken (ILI) zur Bewertung von Trinkwasserverlusten, Entlastung von Auskunftspflichtigen bei Erhebung von Geokoordinaten der landwirtschaftlichen Klärschlammaufbringungsflächen und zu Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen durch Streichung eines Erhebungsmerkmals, Einstellung der Erhebung der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, methodische Weiterentwicklung der Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte, Auflistung der Erhebungsmerkmale der Zentralstatistik der laufenden Aufwendungen für Umweltschutz, Aufnahme des Geschäftsjahrs als Hilfsmerkmal; Änderung versch. §§ und Einfügung §§ 8a und 18 Umweltstatistikgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Zweites Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes); Anpassung von Verweisen im Zuge des Inkrafttretens der EU-Verordnung zum Schutz geografischer Angaben im Landwirtschaftsbereich, Aufrechterhaltung der Wirkungen von Schutzgebietsausweisungen trotz Ausbleibens europarechtlich erforderlicher Verträglichkeitsprüfung und Ermöglichung der Heilung durch Nachholung im Falle eines Verstoßes gegen SUP-Richtlinie und FFH-Richtlinie anlässlich eines anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens beim EuGH; Einfügung § 160 Markengesetz und § 9a Lebensmittelspezialitätengesetz, Änderung § 53 und Einfügung § 57b Weingesetz, Änderung §§ 22, 32 und 57 Bundesnaturschutzgsetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über geografische Angaben de
Metadaten
307294
Gesetzgebung
20
26.04.2024
26.07.2024
Nein
Zweites Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, zur Anpassung bestimmter Vorschriften über den Schutz geografischer Herkunftsangaben im Landwirtschaftsbereich und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
In Kraft: 16.05.2024
PDF öffnen ↗„Zweites Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, zur Anpassung bestimmte…" — dieses Gesetz sendet das richtige Signal an Investoren und stärkt den Industriestandort. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Politikredakteurin
Reicht das aus, um Deutschlands Wirtschaft wieder in Gang zu bringen? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 307294 stellen müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es geht an den realen Bedürfnissen der Unternehmen völlig vorbei. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
Präsident BDI
Der Wachstumsimpuls bleibt hinter dem zurück, was die aktuelle Konjunkturschwäche erfordert. Beim Vorhaben „Zweites Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, zur…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
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