Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
Abschluss der dienstlichen Beurteilung mit einem zusammenfassenden Gesamturteil, Schaffung von Verordnungsermächtigungen zur Festlegung von Lehrverpflichtungen an Hochschulen des Bundes, Entfristung der Regelung zum Einsatz von Videotechnik für den mündlichen Teil des Auswahlverfahrens zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst, Wahlmöglichkeit der Amtsbezeichnung für Personen mit dem Personenstan…
Verkündet
Letzte Aktivität: 21.07.2025
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 01.01.2024
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Abschluss der dienstlichen Beurteilung mit einem zusammenfassenden Gesamturteil, Schaffung von Verordnungsermächtigungen zur Festlegung von Lehrverpflichtungen an Hochschulen des Bundes, Entfristung der Regelung zum Einsatz von Videotechnik für den mündlichen Teil des Auswahlverfahrens zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst, Wahlmöglichkeit der Amtsbezeichnung für Personen mit dem Personenstand "keine Geschlechtsangabe" oder "divers"; Änderung §§ 21 und 26 sowie Einfügung § 132a Bundesbeamtengesetz, Änderung Anlage I – III Bundesbesoldungsgesetz sowie § 31 Gesetz über die Deutsche Bundesbank, Änderung §§ 10a und 49 Bundeslaufbahnverordnung; Verordnungsermächtigung Bezug: Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an den Gesetzesvorbehalt im Beurteilungswesen (2 C 2.21, 2 A 3.20, 2 A 1.21) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erfassung aller ehemaligen Beamten mit sicherheitsrelevanter Tätigkeit in den letzten fünf Dienstjahren, Anpassung der Hinzuverdienstgrenze für dienstunfähige Beamte im Ruhestand an den jeweiligen Minijob-Betrag, Mitwirkungsrecht für Personalvertretungen in vor dem 1. April 2024 eingeleiteten Disziplinarverfahren (Altfälle), redaktionelle Änderungen und Anpassungen an aktuelle laufbahnrechtliche Regelungen im Besoldungsrecht; Erneute Änderung § 105 Bundesbeamtengesetz und § 20 sowie Anlage I Bundesbesoldungsgesetz, Änderung § 53 Beamtenversorgungsgesetz und § 85 Bundesdisziplinargesetz, Folgeänderungen in 3 weiteren Gesetzen
Metadaten
307292
Gesetzgebung
20
05.07.2024
21.07.2025
Nein
Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
In Kraft: 01.01.2024
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Bundesminister der Justiz
„Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Person…" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.

Bundesminister der Justiz
„Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Person…" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.

Bundesminister der Justiz
„Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Person…" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 307292 stellen müssen.
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 307292 stellen müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberufli…"?
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Wer jetzt ablehnt, sollte erklären, was er stattdessen täte. Stillstand ist keine Politik.
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wisse…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberufli…"?
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wisse…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.

Parteivorsitzende BSW
Während Berlin verhandelt, leiden die Menschen. Das hier löst kein einziges reales Problem.
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 307292 stellen müssen.
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wisse…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
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