Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
Durchführung bzw. Umsetzung versch. EU-Vorgaben mit Schlüsselmaßnahmen der Strategie der EU-Kommission für ein digitales Finanzwesen im europäischen Binnenmarkt: Schaffung eines umfassenden Rahmenwerks für Kryptomärkte betr. Zulassungsvorbehalt, aufsichtliche Vorgaben, Transparenz- und Offenlegungspflichten, Anlegerschutz sowie Insiderinformationen, Überführung des derzeitigen nationalen Aufsichts…
Verkündet
Letzte Aktivität: 31.01.2025
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 01.07.2024
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Durchführung bzw. Umsetzung versch. EU-Vorgaben mit Schlüsselmaßnahmen der Strategie der EU-Kommission für ein digitales Finanzwesen im europäischen Binnenmarkt: Schaffung eines umfassenden Rahmenwerks für Kryptomärkte betr. Zulassungsvorbehalt, aufsichtliche Vorgaben, Transparenz- und Offenlegungspflichten, Anlegerschutz sowie Insiderinformationen, Überführung des derzeitigen nationalen Aufsichtsrahmens für Bank- und Finanzdienstleistungen für Kryptowerte in den neuen Regelungsrahmen, Umsetzung der jüngsten Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF) zur Geldwäschebekämpfung durch Erleichterung der Rückverfolgbarkeit von Transfers virtueller Vermögenswerte unter Aufsichtszuständigkeit der BaFin, Stärkung der Cybersicherheit des Finanzsektors durch einheitliche Vorgaben für Netzwerk- und Informationssysteme von Finanzunternehmen mit organisatorischen IT-Sicherheitsvorgaben, Meldepflichten von Sicherheitsvorfällen, Testen der digitalen operationalen Resilienz sowie Folgemaßnahmen für Finanzinstitute; weitere Änderungen; Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte ( Kryptomärkteaufsichtsgesetz – KMAG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 17 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2023/1114 vom 31.5.2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und 2019/1937 (ABl. L 150, 09.06.2023, S. 40) ; Verordnung (EU) 2023/1113 vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 (ABL. L 150, 09.06.2023, S. 1) ; Verordnung (EU) 2022/2554 vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 (ABl. L 333, 27.12.2022, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2022/2556 vom 14. Dezember 2022 zur
Metadaten
307253
Gesetzgebung
20
20.12.2024
31.01.2025
Ja
Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
In Kraft: 01.07.2024
PDF öffnen ↗„Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsge…" — dieses Gesetz stärkt die finanzielle Stabilität und gibt der Wirtschaft die nötige Planungssicherheit. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Präsident DIW Berlin
Die fiskalische Wirkung bleibt unter den Erwartungen — strukturelle Reformen wären effektiver. Beim Vorhaben „Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmar…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es ist ein weiterer Griff in die Taschen der Steuerzahler ohne erkennbaren Mehrwert. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
Politikredakteurin
Wer profitiert von diesem Gesetz wirklich, und wer zahlt die Rechnung? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 307253 stellen müssen.
Präsident DIW Berlin
Die makroökonomische Analyse ist differenzierter, als die öffentliche Debatte vermuten lässt.
Welche Auswirkungen hat das Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes auf die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts?
Wirtschaftsweiser
Das Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes stärkt die öffentliche Handlungsfähigkeit. Investitionen sind Zukunftsvorsorge.
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