Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Möglichkeit zur Abhaltung hybrider oder virtueller Versammlungen der regionalen Notar- und Rechtsanwaltskammern, der Bundesnotar- und Bundesrechtsanwaltskammer sowie der Patentanwalts- und der Bundessteuerberaterkammer, Regelung der Mindestvoraussetzungen, Ausgestaltung durch Satzung durch die Kammern, Regelungen zur Effizienz berufsgerichtlicher Verfahren sowie zum Berufsrecht rechtsberatender Be…
Verkündet
Letzte Aktivität: 13.12.2024
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 26.10.2024
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Möglichkeit zur Abhaltung hybrider oder virtueller Versammlungen der regionalen Notar- und Rechtsanwaltskammern, der Bundesnotar- und Bundesrechtsanwaltskammer sowie der Patentanwalts- und der Bundessteuerberaterkammer, Regelung der Mindestvoraussetzungen, Ausgestaltung durch Satzung durch die Kammern, Regelungen zur Effizienz berufsgerichtlicher Verfahren sowie zum Berufsrecht rechtsberatender Berufe, Regelung zur Gründung einer Mandatsgesellschaft, Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, Klarstellungen; Einfügung, Neufassung und Änderung zahlr. §§ in 6 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe); zahlr. Änderungen, insbes. betr. Gleichstellung des elektronischen Steuerberater- sowie Bürgerpostfachs mit dem elektr. Anwaltspostfach, Ausschluss doppelter Kammermitgliedschaften, Erweiterung der Berufsaufsicht der Rechtsanwaltskammern auf die Geschäftsführungs- und Aufsichtstätigkeit der Mitglieder in Berufsausübungsgesellschaften, Verhängung einer berufsaufsichtlichen Maßnahme für das Ruhen der Verjährung, Klarstellungen, Folgeänderungen; Erneute und zusätzliche Änderung sowie Einfügung und Umsetzung zahlr. §§ in 11 Gesetzen
Metadaten
302865
Gesetzgebung
20
27.09.2024
13.12.2024
Nein
Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
In Kraft: 26.10.2024
PDF öffnen ↗„Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordn…" — dieses Gesetz stärkt die finanzielle Stabilität und gibt der Wirtschaft die nötige Planungssicherheit. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es ist ein weiterer Griff in die Taschen der Steuerzahler ohne erkennbaren Mehrwert. Wir fordern einen Neustart.
Wer jetzt ablehnt, sollte erklären, was er stattdessen täte. Stillstand ist keine Politik.
Präsident DIW Berlin
Die fiskalische Wirkung bleibt unter den Erwartungen — strukturelle Reformen wären effektiver. Beim Vorhaben „Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Politikredakteurin
Wer profitiert von diesem Gesetz wirklich, und wer zahlt die Rechnung? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 302865 stellen müssen.
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