Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
Erweiterung und Flexibilisierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit sowie in den Fachgerichtsbarkeiten: Entscheidungs- und Anordnungsbefugnis des Vorsitzenden, Ermessenseinschränkung bei Anträgen aller Prozessbevollmächtigten, Begründungspflicht bei Antragsablehnung, Teilnahme von Mitgliedern eines Kollegialorgans per Bild- und Tonübertragung, Aufzeichnung der Vide…
Verkündet
Letzte Aktivität: 26.07.2024
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 19.07.2024
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Erweiterung und Flexibilisierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit sowie in den Fachgerichtsbarkeiten: Entscheidungs- und Anordnungsbefugnis des Vorsitzenden, Ermessenseinschränkung bei Anträgen aller Prozessbevollmächtigten, Begründungspflicht bei Antragsablehnung, Teilnahme von Mitgliedern eines Kollegialorgans per Bild- und Tonübertragung, Aufzeichnung der Videoverhandlung zum Zweck der vorläufigen Protokollaufzeichnung, Erprobung vollvirtueller Verhandlungen, Wegfall der Auslagenpauschale für die Inanspruchnahme von Videokonferenzverbindungen, zahlreiche weitere Regelungen, insbes. betr. Anordnung des persönlichen Erscheinens, Protokollinhalt und-genehmigung, Terminänderung, Inhalt der Klageschrift und -erwiderung, Beratung des Gerichts, Zuziehung eines Dolmetschers sowie barrierefreie Zugänglichmachung von Videokonferenztechnik für blinde oder sehbehinderte Menschen; Flexibilisierung der Durchführung von Videobeweisaufnahmen, Anpassung der Regelungen zur vorläufigen Protokollaufzeichnung, Schaffung einer virtuellen Rechtsantragstelle, Vermögensauskunft per Bild- und Tonübertragung, Gleichlauf der Regelungen in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit, besondere Regelungen in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, Evaluierung der Regelungen zur Einführung vollvirtueller Videoverhandlungen nach 4 und ein weiteres Mal nach 8 Jahren, jährliche Berichtspflicht der Gerichte an das BMJ; Neufassung §§ 128a und 802f sowie Änderung zahlr. §§ Zivilprozessordnung, Aufhebung §§ 16 und 17 alt und Neufassung §§ 16 und 17 Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung sowie Änderung, Einfügung, Neufassung und Aufhebung zahlr. §§ in 13 weiteren Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Durchführung von Online-Gerichtsverhandlungen und zur audio-visuellen Dokumentation von Beweisaufnahmen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellung betr. die Geeignethe
Metadaten
300155
Gesetzgebung
20
14.06.2024
26.07.2024
Nein
Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
In Kraft: 19.07.2024
PDF öffnen ↗
Bundesminister der Justiz
„Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgericht…" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 300155 stellen müssen.
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
Eigenen Beitrag hinzufügen? Beitrag einreichen →
Unabhängige Gutachten (0)
+ Gutachten einreichenNoch kein Gutachten eingereicht
Dieses Gesetz wartet auf unabhängige Expertenanalyse.
Jetzt Gutachten einreichenBetroffenen-Protokolle (0)
+ Protokoll einreichenNoch keine Betroffenen-Berichte
Wie betrifft dieses Gesetz Ihren Alltag? Dokumentieren Sie es anonym.
Erfahrung einreichenGesetzes-Score
Methodik →Details
Bundesregierung
Beitrag hinzufügen
Teilen Sie Faktenkorrekturen oder Einschätzungen basierend auf offiziellen Quellen.
DSA-konform
