Verkündet Wahlperiode 20 Gesetzgebung

Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten

Erweiterung und Flexibilisierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit sowie in den Fachgerichtsbarkeiten: Entscheidungs- und Anordnungsbefugnis des Vorsitzenden, Ermessenseinschränkung bei Anträgen aller Prozessbevollmächtigten, Begründungspflicht bei Antragsablehnung, Teilnahme von Mitgliedern eines Kollegialorgans per Bild- und Tonübertragung, Aufzeichnung der Vide…

Aktueller Stand

Verkündet

Letzte Aktivität: 26.07.2024

Initiiert von: Bundesregierung

✅ In Kraft seit 19.07.2024

Kein Verfahrensverlauf verfügbar.

Status: Verkündet

Beschreibung

Erweiterung und Flexibilisierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit sowie in den Fachgerichtsbarkeiten: Entscheidungs- und Anordnungsbefugnis des Vorsitzenden, Ermessenseinschränkung bei Anträgen aller Prozessbevollmächtigten, Begründungspflicht bei Antragsablehnung, Teilnahme von Mitgliedern eines Kollegialorgans per Bild- und Tonübertragung, Aufzeichnung der Videoverhandlung zum Zweck der vorläufigen Protokollaufzeichnung, Erprobung vollvirtueller Verhandlungen, Wegfall der Auslagenpauschale für die Inanspruchnahme von Videokonferenzverbindungen, zahlreiche weitere Regelungen, insbes. betr. Anordnung des persönlichen Erscheinens, Protokollinhalt und-genehmigung, Terminänderung, Inhalt der Klageschrift und -erwiderung, Beratung des Gerichts, Zuziehung eines Dolmetschers sowie barrierefreie Zugänglichmachung von Videokonferenztechnik für blinde oder sehbehinderte Menschen; Flexibilisierung der Durchführung von Videobeweisaufnahmen, Anpassung der Regelungen zur vorläufigen Protokollaufzeichnung, Schaffung einer virtuellen Rechtsantragstelle, Vermögensauskunft per Bild- und Tonübertragung, Gleichlauf der Regelungen in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit, besondere Regelungen in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, Evaluierung der Regelungen zur Einführung vollvirtueller Videoverhandlungen nach 4 und ein weiteres Mal nach 8 Jahren, jährliche Berichtspflicht der Gerichte an das BMJ; Neufassung §§ 128a und 802f sowie Änderung zahlr. §§ Zivilprozessordnung, Aufhebung §§ 16 und 17 alt und Neufassung §§ 16 und 17 Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung sowie Änderung, Einfügung, Neufassung und Aufhebung zahlr. §§ in 13 weiteren Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Durchführung von Online-Gerichtsverhandlungen und zur audio-visuellen Dokumentation von Beweisaufnahmen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellung betr. die Geeignethe

Metadaten

DIP-ID

300155

Typ

Gesetzgebung

Wahlperiode

20

Eingebracht

14.06.2024

Letzte Aktivität

26.07.2024

Zustimmungsbedürftig

Nein

BGBl. 2024 I Nr. 237 18.07.2024

Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten

In Kraft: 19.07.2024

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Marco Buschmann
Marco Buschmann Regierung FDP

Bundesminister der Justiz

✓ Dafür

„Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgericht…" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.

♥ 64 30.12.2025 📋 Pressemitteilung der Bundesregierung
★ TOP
H
Helene Bubrowski Presse

Politikredakteurin

? Frage

Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 300155 stellen müssen.

♥ 82 06.11.2025 🎙 Die Welt
Alice Weidel
Alice Weidel AfD AfD

Fraktionsvorsitzende AfD

✗ Dagegen

Beide Seiten streiten ums Wie, niemand fragt: Wollen wir das überhaupt? Bürgerbeteiligung null.

♥ 54 09.11.2025 🏛 Bundestagsrede
P
Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff Wissenschaft

Professorin für Öffentliches Recht

◉ Analyse

Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.

♥ 135 18.11.2025 📑 Expertenstmt. / Sachverständigenrat
Friedrich Merz
Friedrich Merz CDU/CSU CDU

Fraktionsvorsitzender CDU/CSU

✗ Dagegen

Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.

♥ 29 ↩ 1 Antwort 13.01.2026 🏛 Bundestagsrede CDU/CSU
MB
Marco Buschmann Regierung ✓ Dafür

Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.

♥ 70 · 18.01.2026

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C
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📊 Evidenzbasis 61
🏢 Lobbydruck 53
👥 Bürgerwirkung 84
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◈ BERICHTERSTATTER
Federführend
B
Bundesregierung
Einbringer
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Details

DIP-Vorgangs-ID 300155
Initiiert von

Bundesregierung

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