Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften
Reduktion von Antibiotikaanwendungen bei Nutztieren zur Vermeidung von Antibiotikaresistenzen: Erweiterung des nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts, Datenerfassung zur Anwendung antimikrobieller Arzneimittel bei den lebensmittelliefernden Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute zur Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenübermittlung, Meldepflicht für Behandlungen m…
Verkündet
Letzte Aktivität: 15.11.2024
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 31.12.2022
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Reduktion von Antibiotikaanwendungen bei Nutztieren zur Vermeidung von Antibiotikaresistenzen: Erweiterung des nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts, Datenerfassung zur Anwendung antimikrobieller Arzneimittel bei den lebensmittelliefernden Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute zur Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenübermittlung, Meldepflicht für Behandlungen mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln, Abänderung versch. technischer Vorschriften, u.a. zur Verkürzung der im Antibiotikaminimierungskonzept geregelten Fristen; Anpassung der Blankett-Bußgeldnorm an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts betr. Bewehrung europarechtlicher Normen; Neufassung §§ 54-61 (Unterabschnitt 5 - Vorschriften zur Verringerung der Behandlung mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln und zu tierärztlichen Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung) sowie Änderung weiterer §§ und Anlagen 1 bis 2 Tierarzneimittelgesetz, Änderung § 32 Tiergesundheitsgesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2021/578 vom 29. Januar 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Anforderungen an die Erhebung von Daten über das Verkaufsvolumen und die Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren (ABl. L 123, 09.04.2021, S. 7) ; Durchführungsverordnung (EU) 2022/209 vom 16. Februar 2022 zur Festlegung des Formats der zu erhebenden und zu meldenden Daten für die Bestimmung des Verkaufsvolumens und der Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren gemäß der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 35, 17.02.2022, S. 7) Bericht über die Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (BT-Drs 19/11070) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. September 2016 zur Verfassungswidrigkeit der Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz (2 BvL 1/15) Beschlussempfehlung des Ausschusses:
Metadaten
290301
Gesetzgebung
20
07.11.2024
15.11.2024
Ja
Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften
In Kraft: 31.12.2022
PDF öffnen ↗🏛 Bundesrat-Abstimmung
Zustimmungsbedürftig
Bundesminister für Digitales und Verkehr
„Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über ant…" — dieses Gesetz macht Deutschland als Digitalstandort wieder wettbewerbsfähiger. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Professorin für Europarecht
Die Vereinbarkeit mit der DSGVO und dem EU AI Act muss genau geprüft werden. Beim Vorhaben „Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebun…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.

Stellv. Fraktionsvorsitzender
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es ignoriert fundamentale Datenschutzbedenken, die wir in Berlin seit Jahren vortragen. Wir fordern einen Neustart.
Wer jetzt ablehnt, sollte erklären, was er stattdessen täte. Stillstand ist keine Politik.
Investigativjournalist
Wird Deutschland mit diesem Gesetz tatsächlich digital? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 290301 stellen müssen.
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