Gesetz zum Schienenlärmschutz (SchlärmschG)
Ergänzung des in den EU-Mitgliedstaaten zu implementierenden Lärmschutzkonzepts der so genannten "leisen Strecken" gemäß Verordnung TSI NOI um bewährte ordnungsrechtliche Regelungen: Verpflichtung zur Auskunft über laute Wagen, Ausschluss des Einsatzes lauter Wagen, Verpflichtung der Betreiber von Schienenwegen und Zugangsberechtigten zur Übermittlung von behördlich angefragten Angaben, …
Verkündet
Letzte Aktivität: 13.12.2024
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 15.12.2024
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Ergänzung des in den EU-Mitgliedstaaten zu implementierenden Lärmschutzkonzepts der so genannten "leisen Strecken" gemäß Verordnung TSI NOI um bewährte ordnungsrechtliche Regelungen: Verpflichtung zur Auskunft über laute Wagen, Ausschluss des Einsatzes lauter Wagen, Verpflichtung der Betreiber von Schienenwegen und Zugangsberechtigten zur Übermittlung von behördlich angefragten Angaben, Stichprobenkontrolle durch Schienenwegebetreiber und behördliche Überwachung der Einhaltung des Lärmschutzkonzepts, Ermöglichung der Verhängung ordnunsgrechtlicher Maßnahmen; Gesetz zum Schienenlärmschutz (SchlärmschG) als Art. 1 der Vorlage, Aufhebung Schienenlärmschutzgesetz Bezug: Verordnung (EU) Nr. 1304/2014 vom 26. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems "Fahrzeuge - Lärm" sowie zur Änderung der Entscheidung 2008/232/EG und Aufhebung des Beschlusses 2011/229/EU (TSI NOI) (ABl. L 356, 12.12.2014, S. 421 ; ABl. L 222, 08.09.2023, S. 88)
Metadaten
309841
Gesetzgebung
20
27.09.2024
13.12.2024
Ja
Gesetz zum Schienenlärmschutz (SchlärmschG)
In Kraft: 15.12.2024
PDF öffnen ↗🏛 Bundesrat-Abstimmung
Zustimmungsbedürftig
Bundeskanzler
„Gesetz zum Schienenlärmschutz (SchlärmschG)" — dieses Gesetz setzt wichtige politische Prioritäten in einem zentralen Reformbereich. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Zwischen Ankündigung und Umsetzung klafft in der Verkehrspolitik eine gewaltige Lücke. Dieses Vorhaben ist ein Test für die Handlungsfähigkeit der Regierung.

Bundesminister für Digitales und Verkehr
'Gesetz zum Schienenlärmschutz (SchlärmschG)...' verbessert die Verkehrsinfrastruktur Deutschlands. Mobilität ist ein Grundbedürfnis - wir investieren in Schiene, Straße und Radwege.
Politikredakteurin
Was ändert sich für Bürger und Betriebe konkret? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 309841 stellen müssen.
Professorin für Öffentliches Recht
Die verfassungsrechtliche Grundlage bedarf näherer Prüfung. Beim Vorhaben „Gesetz zum Schienenlärmschutz (SchlärmschG)" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Präsident BDI
Infrastrukturinvestitionen sind überfällig. Die Industrie braucht funktionierende Transportwege. Jeder Euro in Infrastruktur zahlt sich volkswirtschaftlich aus.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es verfehlt die nötige Tiefe — ein weiteres Stückwerk aus Berlin. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
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