Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)
Strukturelle Anpassungen der Förderleistungen und Verbesserungen der Startbedingungen für Studierende im Sozialleistungsbezug: Dynamisierung der Finanzierungsperiode durch Einführung eines sog. Flexibilitätssemesters, Ausweitung des Fachrichtungswechsels oder Ausbildungsabbruchs sowie der Regelvermutungsfrist für das Vorliegen eines wichtigen Grundes um jeweils ein Semester, Einführung einer Studi…
Verkündet
Letzte Aktivität: 25.09.2024
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 25.07.2024
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Strukturelle Anpassungen der Förderleistungen und Verbesserungen der Startbedingungen für Studierende im Sozialleistungsbezug: Dynamisierung der Finanzierungsperiode durch Einführung eines sog. Flexibilitätssemesters, Ausweitung des Fachrichtungswechsels oder Ausbildungsabbruchs sowie der Regelvermutungsfrist für das Vorliegen eines wichtigen Grundes um jeweils ein Semester, Einführung einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro als einmaliger Zuschuss für bedürftige Studierende bis 25 Jahre, Anhebung der Eltern-Freibeträge, Anpassung des Freibetrags für eigenes Einkommen der Geförderten, Nichtberücksichtigung des Geschwistereinkommens Minderjähriger beim Elternfreibetrag, Erhöhung der Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung, Anhebung der Rückzahlungsrate von 130 auf 150 Euro, Verfahrensvereinfachung zur Anpassung der Formblätter für die Beantragung von BAföG-Leistungen; Einfügung §§ 56, 56a und 56b und Änderung zahlr. §§ Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie Änderung §§ 67, 68 und 126 und Einfügung § 455a Drittes Buch Sozialgesetzbuch; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge um rund 5 Prozent, Anhebung der Wohnkostenpauschale von 360 auf 380 Euro, Beibehaltung der Mindestrückzahlungsrate von 130 Euro monatlich, Erhöhung der Zuschüsse für Kranken- und Pflegeversicherung um 15 Euro, künftige Anpassung des Freibetrags vom Einkommen des Auszubildenden bei Änderungen der Minijob-Grenze, des Arbeitnehmer-Pauschbetrags für Werbungskosten und der Sozialpauschale durch das BMBF und Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt, Klarstellung zur statistischen Erfassung von Studienstarthilfeempfängern, Förderungsberechtigung für alle Familienangehörigen von Unionsbürgern im engeren und weiteren Sinne gemäß Freizügigkeitsgesetz/EU, Gleichstellung Staatsangehöriger der EWR-Staaten mit Unionsbürgern; Erneute Änderung zahlr. §§ Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie Drittes Buch Sozialgesetzbuch
Metadaten
309829
Gesetzgebung
20
13.09.2024
25.09.2024
Ja
Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)
In Kraft: 25.07.2024
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Zustimmungsbedürftig„Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (…" — dieses Gesetz sendet das richtige Signal an Investoren und stärkt den Industriestandort. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
„Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (…" — dieses Gesetz sendet das richtige Signal an Investoren und stärkt den Industriestandort. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
„Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (…" — dieses Gesetz sendet das richtige Signal an Investoren und stärkt den Industriestandort. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Präsident BDI
Der Wachstumsimpuls bleibt hinter dem zurück, was die aktuelle Konjunkturschwäche erfordert. Beim Vorhaben „Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungs…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Politikredakteurin
Reicht das aus, um Deutschlands Wirtschaft wieder in Gang zu bringen? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 309829 stellen müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es geht an den realen Bedürfnissen der Unternehmen völlig vorbei. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesa…"?
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es geht an den realen Bedürfnissen der Unternehmen völlig vorbei. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesa…"?

Parteivorsitzende BSW
Während Berlin verhandelt, leiden die Menschen. Das hier löst kein einziges reales Problem.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es geht an den realen Bedürfnissen der Unternehmen völlig vorbei. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.

Parteivorsitzende BSW
Weder Regierung noch CDU haben recht. Dieses Gesetz dient Lobbyinteressen, nicht den Bürgern. „Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesa…" ist ein Beispiel für das Versagen des politischen Establishments.
Politikredakteurin
Reicht das aus, um Deutschlands Wirtschaft wieder in Gang zu bringen? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 309829 stellen müssen.
Politikredakteurin
Reicht das aus, um Deutschlands Wirtschaft wieder in Gang zu bringen? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 309829 stellen müssen.
Präsident BDI
Der Wachstumsimpuls bleibt hinter dem zurück, was die aktuelle Konjunkturschwäche erfordert. Beim Vorhaben „Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungs…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Präsident BDI
Der Wachstumsimpuls bleibt hinter dem zurück, was die aktuelle Konjunkturschwäche erfordert. Beim Vorhaben „Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungs…" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
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