Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Schaffung von Rechtssicherheit zur Bestimmung der Vergütung von Betriebsräten; Änderung §§ 37 und 78 Betriebsverfassungsgesetz Bezug: Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 2023 zur Frage der Untreue bei Verstößen gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot (6 StR 133/22)
Verkündet
Letzte Aktivität: 26.07.2024
Initiiert von: Bundesregierung
✅ In Kraft seit 25.07.2024
Kein Verfahrensverlauf verfügbar.
Status: Verkündet
Beschreibung
Schaffung von Rechtssicherheit zur Bestimmung der Vergütung von Betriebsräten; Änderung §§ 37 und 78 Betriebsverfassungsgesetz Bezug: Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 2023 zur Frage der Untreue bei Verstößen gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot (6 StR 133/22)
Metadaten
305382
Gesetzgebung
20
05.07.2024
26.07.2024
Ja
Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
In Kraft: 25.07.2024
PDF öffnen ↗🏛 Bundesrat-Abstimmung
Zustimmungsbedürftig
Bundesminister der Justiz
„Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.

Bundesminister der Justiz
„Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.

Bundesminister der Justiz
„Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes" — dieses Gesetz stärkt den Rechtsstaat und modernisiert Strukturen, die seit Jahrzehnten überfällig waren. Wir haben lange dafür gearbeitet, jetzt ist es Zeit für Umsetzung.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassung…"?

Parteivorsitzende BSW
Weder Regierung noch CDU haben recht. Dieses Gesetz dient Lobbyinteressen, nicht den Bürgern. „Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassung…" ist ein Beispiel für das Versagen des politischen Establishments.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Die Opposition blockiert seit Monaten ohne eigene Substanz. Diese Reform ist notwendig — punkt.
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 305382 stellen müssen.
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Professorin für Öffentliches Recht
Ich sehe Vereinbarkeitsfragen mit dem Grundgesetz — insbesondere Artikel 20. Beim Vorhaben „Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes" sollte der Gesetzgeber die Langzeitwirkungen stärker in den Blick nehmen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Es greift zu tief in bewährte rechtliche Traditionen ein. Wir fordern einen Neustart.
Herr Merz, ich erwarte konkrete Gegenvorschläge statt pauschale Ablehnung. Was ist Ihr Alternativplan für „Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassung…"?
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 305382 stellen müssen.
Politikredakteurin
Wer hat bei diesem Gesetz das meiste zu gewinnen — und zu verlieren? Das sind die Fragen, die sich Bürger beim Blick auf Drucksache 305382 stellen müssen.
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